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01.03.2018

Auftrag gegen Bargeld

Thomas Dombek

Zentralstelle Korruption/Interne Ermittlungen, LKA Niedersachsen, © LKA Niedersachsen

Verfolgung von Hinweisen beim LKA Niedersachsen

Geht über das webbasierte System ein Hinweis beim LKA Niedersachsen ein, werden die geschilderten Fakten und Informationen bewertet. Über den Postkasten können gezielte Rückfragen gestellt werden. Nur wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, werden weitere Ermittlungen geführt. Von den rund 1.700 Hinweisen, die seit 2008 beim LKA eingegangen sind, wurden 890 durch Ermittlungsverfahren verfolgt. „In einem Fall gab es den Hinweis, dass ein Manager mit Flugreisen bestochen wurde. Wir konnten Flugbuchungen und Geldüberweisungen sowie Sachleistungen nachvollziehen – genau so, wie es uns der anonyme Hinweisgeber mitgeteilt hat“, berichtet Dombek. Solche Fakten werden während der verdeckten Ermittlungsphase geprüft. Zu diesem Zeitpunkt hat der oder die Tatverdächtige noch keine Kenntnis von den Ermittlungen. Sind die gesammelten Beweise ausreichend, schließt sich in eine offene Phase an, beispielsweise eine Durchsuchung von Geschäftsräumen oder der Privatwohnung. „Wir sind uns unserer Sorgfaltspflicht bewusst und führen die Ermittlungen nur, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Denn ein öffentlicher Korruptionsvorwurf kann für einen Beschuldigten das Ende seiner Karriere bedeuten“, erklärt der Experte.

Viele Firmen haben mittlerweile Verhaltensregeln implementiert, sogenannte Compliance-Richtlinien, um strafbares Handeln im Unternehmen zu verhindern. Sie dienen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Orientierungshilfe, wie sie sich zum Beispiel ihren Geschäftspartnern gegenüber verhalten sollen, wenn Geschenke oder sonstige Vorteile angeboten werden.

Der Aufwand zahlt sich aus

Bis ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, können Jahre vergehen. Denn dafür müssen häufig die gesamten Buchhaltungsunterlagen und elektronischen Buchhaltungssysteme eines Unternehmens oder einer Institution ausgewertet werden. Doch in vielen Fällen lohnen sich die Bemühungen, denn es geht zum Teil um Millionenbeträge, erklärt Thomas Dombek abschließend: „In den letzten zehn Jahren konnten dem Land Niedersachsen durch die Ermittlungen über 40 Millionen Euro zugeführt werden.“

MW (23.02.2018)

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