Archiv

< Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch
16.10.2017

Cannabis zu Therapiezwecken

Letzter Ausweg für Schmerzpatienten

Cannabis aus Apotheken mussten Patienten lange selbst bezahlen

© Balint Radu, fotolia 

 

Cannabis wurde bereits im Altertum als Arzneimittel eingesetzt, beispielsweise in China und Ägypten. In Deutschland war eine medizinische Behandlung mit der Droge lange verboten, obwohl sie schwerkranken Patienten nachweislich Schmerzlinderung verschaffen kann, wenn andere Behandlungsmethoden nicht mehr helfen. Im März 2017 hat sich die Gesetzeslage geändert: Seither können Ärzte in Deutschland Cannabis-Arzneimittel zu Therapiezwecken verschreiben, sofern alle anderen Behandlungswege erschöpft sind. Ziel ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Verbesserung der Palliativversorgung. Auf Rezept ist das Cannabis dann in der Apotheke erhältlich. Die Kosten sollen von der Krankenkasse übernommen werden – zumindest in der Theorie. Denn bisher verläuft die Verschreibung des „grünen Heilmittels“ nicht ganz reibungslos. 

Für viele die einzige Hilfe

Nach Meinung zahlreicher Mediziner sorgt der Konsum von Cannabis bei chronischen Schmerzen für Linderung und Krampflösung. Multiple-Sklerose-Patienten können damit gegen ihre Spastik behandelt werden. Chronische Schmerzen, etwa ausgelöst durch Tumore, lassen sich in manchen Fällen verringern. Die Tics von Tourette-Patienten wie plötzliche, schnelle Bewegungen oder Lautäußerungen können gelindert werden. Bereits vor Inkrafttreten der Regelung durften etwa 1.000 Schmerzpatienten legal Cannabis konsumieren. Grund war eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Kosten mussten allerdings von den Patienten selbst getragen werden. Seit der Gesetzesänderung können auch Ärzte Cannabis verschreiben, ganz ohne Sondergenehmigung. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Aussicht auf eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Dosis und die Art der Anwendung können die Ärzte selbst bestimmen. Vor der Erstverordnung ist jedoch die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Nur dann werden die Kosten übernommen. Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet und kann in der Apotheke eingelöst werden – am besten so schnell wie möglich, denn es ist nach der Ausstellung lediglich eine Woche gültig. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt dann nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens zehn Euro beträgt.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

18.01.2022

GdP zu Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung[mehr erfahren]

18.01.2022

BKA: 150.000 Verfahren wegen Hass im Netz[mehr erfahren]

11.01.2022

Ziel ist mehr Transparenz und Sicherheit[mehr erfahren]

11.01.2022

Tipps für eine freie Sicht[mehr erfahren]

20.12.2021

Am besten hängend lagern[mehr erfahren]

20.12.2021

Neues Aufklärungsmodul für Lehrkräfte[mehr erfahren]

20.12.2021

Sauberkeit hilft gegen Entladung im Winter[mehr erfahren]

06.12.2021

Was sich 2022 für Autofahrende ändert[mehr erfahren]

06.12.2021

TÜV gibt Tipps zur digitalen Sicherheit von Smart Toys[mehr erfahren]

06.12.2021

BKA-Statistik 2020 veröffentlicht[mehr erfahren]

15.11.2021

Studie zu Interaktionsrisiken im Internet veröffentlicht[mehr erfahren]

15.11.2021

DVR sensibilisiert für Sichtbarkeit im Straßenverkehr[mehr erfahren]

15.11.2021

Neuer Dualer Studiengang startet 2022[mehr erfahren]

03.11.2021

Neue Lernplattform für die Generation 50+[mehr erfahren]

03.11.2021

NRW-Hinweistelefon für sexuellen Missbrauch gestartet[mehr erfahren]