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06.06.2023

Der Zoll im Kampf gegen illegale und gefälschte Arzneimittel

Verbotene Schlankheitsmittel, Anabolika und potenzsteigernde Mittel sind die häufigsten Funde


Illegales Gepäck: Ein Tourist aus den USA wollte in Deutschland mit diesen Potenzmitteln handeln

© Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen


Illegale und gefälschte Medikamente gelangen immer häufiger über Internetbestellungen nach Deutschland. Beim Zoll werden die Sendungen oft beschlagnahmt – meist zur großen Überraschung ihrer Käufer. Christine Straß ist beim Hauptzollamt Frankfurt am Main/Flughafen tätig. Sie spricht über die Arbeit der Zollbehörden.

Christine Straß

Pressesprecherin Zoll Frankfurt am Main - Flughafen, © Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen

Frau Straß, was wird bei den Zollkontrollen am Frankfurter Flughafen an illegalen oder gefälschten Medikamenten gefunden?

Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, denn dadurch können große Gefahren für die Gesundheit drohen. Der E-Commerce spielt hier eine zentrale Rolle. Im Jahr 2022 gab es bei uns in Frankfurt im Vergleich zum Vorjahr jedoch rund 30 Prozent weniger Aufgriffe. Die Zahlen sind rückläufig sowohl bezogen auf die Aufgriffe als auch auf die Menge der Tabletten und Ampullen. In mehr als 13.000 Sendungen (2021: 20.000) wurden insgesamt rund 1,8 Millionen Tabletten und Ampullen (2021: 2,4 Millionen) wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt, und das fast nur in der Post. Klassiker sind hier immer noch Potenzmittel, Antibiotika und Schlafmittel, aber auch vermeintliche Wunderwaffen gegen Covid 19. Die Sendungen kamen überwiegend aus Indien, USA, China, Großbritannien. Verstöße gegen das AMG werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wie sieht es mit der Einfuhr von Dopingmitteln aus?

Hier hatten wir Vergleich zum Vorjahr rund 8 Prozent mehr Aufgriffe. Im Jahr 2022 wurden bei 714 Aufgriffen, überwiegend im Postverkehr, rund 120.000 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Die Dopingpräparate stammten überwiegend aus Großbritannien, den USA und Indien. Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz sind unter Strafe gestellt.

Gefälschte Potenzmittel

Eine Postsendung aus Pakistan, © Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen

Welche Medikamente wurden besonders oft illegal eingeführt?

Die Bandbreite ist groß: Sie umfasst viele nach der Dopingmittel-Mengen-Verordnung gelistete Dopingmittel. Darunter fallen zum Beispiel testosteronhaltige Präparate, Potenzmittel, melatoninhaltige Präparate gegen Jetlag oder Schlafstörungen, aber auch Ivermectin – ein Mittel, das als vermeintliche Wunderwaffe gegen Covid 19 angepriesen wird, dessen eigentliche Zweckbestimmung aber die Bekämpfung von Parasiten- und Wurmbefall ist. Außerdem finden wir Schmerzmittel, Antibiotika und Haarwuchsmittel in Darreichungsformen als Tabletten, Kapseln, Injektionen, Ampullen, Tropfen, Pulver, Hautcremes oder Fertigspritzen. Die Produkte stammen häufig aus Indien, USA, China oder Großbritannien. Beispiele für besonders große Funde sind zwei Luftfrachtsendungen aus Indien. Die eine enthielt 40.000 Stück Potenz-Tabletten mit dem Wirkstoff Sildenafil. Die andere umfasste gleich 98.432 Stück diverser Arzneimittel und 31.200 Stück nicht verkehrsfähiger Nahrungsergänzungsmittel.

Verbraucher und Verbraucherinnen sollten Medikamente online nur bei einer registrierten Online-Apotheke bestellen. Gibt es denn Hinweise, dass auch diese Anbieter Opfer von gefälschter Ware werden?

Auf der Zoll-Webseite im Bereich „Fachthemen“ unter „Verbote und Beschränkungen“ gibt es mehr Informationen zum Thema Einführen von Arzneimitteln.

Man kann nicht mit Sicherheit ausschließen, dass auch seriöse Online-Apotheken – ebenso wie normale Apotheken – Opfer von Lieferanten gefälschter Arzneimittel werden könnten. Erkenntnisse dazu liegen dem Hauptzollamt aber nicht vor. Aber wir sind auch nicht für alle Fälle zuständig, sondern nur für die Fälschungen nach dem Markenrecht. Wenn also ein namhafter Hersteller von Medikamenten von der Nachahmung seiner Produkte betroffen sein sollte, werden wir als Zollbehörde tätig. Dann gibt es den Begriff der Fälschung auch im Arzneimittelgesetz selbst. Hier sind die Arzneimittelüberwachungsbehörden federführend. Der Zoll stellt in diesen Fällen die illegal eingeführten Medikamente dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Von dort aus werden alle weiteren Maßnahmen getroffen – bis hin zur Strafverfolgung.

WL (26.05.2023)

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