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30.12.2017

Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung

Was genau wird gefördert?

Einbruchschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ werden dann gefördert, wenn Wohnungen oder Häuser durch die geplanten Maßnahmen energiesparender werden. Was im Bereich Einbruchschutz gefördert wird, ist genau festgelegt und kann in den Anlagen zu den Merkblättern 151/152 für Kredite und 430 für Zuschüsse zu dem Programm nachgelesen werden. Dazu gehört etwa der Einbau oder Austausch von Haus- und Wohnungstüren sowie Fenstern oder Fenstertüren. Fenster kann man auch energetisch ertüchtigen und in diesem Zusammenhang etwa Pilzkopfverriegelungen oder durchwurfhemmende Scheiben nachrüsten. Gefördert werden aber auch Fenstergitter oder Rollläden. Bei Türen kann dabei zum Beispiel die Nachrüstung von Mehrfachverriegelungen, verdeckt liegenden Profilzylindern oder Bandseitensicherungen gefördert werden. Einbruchschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ werden dann gefördert, wenn in Wohnungen oder Häusern durch die geplanten Maßnahmen Barrieren abgebaut werden. Infos dazu gibt es in den Merkblättern und Anlagen zu den Programmen 159 für Kredite und 455-E für Zuschüsse.

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ des BMUB unterstützt auch Einbruchschutz-Maßnahmen. Seit dem September 2017 gelten gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 Prozent bezuschusst, zusätzliche förderfähige Kosten, die darüber hinausgehen, mit zehn Prozent. Nähere Infos gibt es auf der KfW-Webseite (Merkblätter 455-E und 159).

Was kann denn explizit nicht gefördert werden?

Unser Förderprogramm umfasst nur Maßnahmen zur mechanischen Sicherung, aber keine zu elektronischen Sicherungen wie etwa Einbruchmeldeanlagen. Im Programm „Altersgerecht Umbauen“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden aber auch solche Maßnahmen gefördert. Generell sind außerdem gewisse Mindestauszahlungsbeträge festgelegt. Das heißt, es gibt erst ab einer gewissen Summe Fördergelder. Ansonsten wird einfach der Verwaltungsaufwand zu groß, wenn etwa Kleinstbeträge wie 50 Euro erstattet werden sollen. Außerdem stellt sich in so einem Fall auch die Frage, ob eine solche Maßnahme umfassend genug ist. Es sollte schon ein Konzept für die Wohnung dahinter stehen, damit auch wirklich eine erhöhte Sicherheit gewährleistet ist.

Was ist zu beachten, wenn man einen Antrag zur Förderung stellen möchte?

Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Wir empfehlen auch vorab dringend eine Beratung bei einer polizeilichen Beratungsstelle. Diese unterstützen bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen und stellen Listen mit kompetenten Handwerksunternehmen bereit. Wenn man einen Kostenvoranschlag bei einer Fachfirma eingeholt hat, kann man sich um Fördermittel bemühen.

Zum Programm „Energieeffizient Sanieren“ des BMWi gibt es Fördermaßnahmen im Bereich Einbruchschutz. Infos in den Anlagen („Liste der förderfähigen Maßnahmen“) zu den KfW-Merkblättern 430 und 151/152.

Programme des Bundes mit denen der Länder kombinieren?

Von Seiten des Bundes gibt es diesbezüglich keine Einschränkungen, allerdings sollte man vorher noch einmal die einzelnen Bestimmungen der Länder prüfen. Denn es ist möglich, dass es dort Beschränkungen gibt oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Generell ist es ratsam, sich mit beiden Förderrichtlinien zu befassen und dann zu entscheiden, was am besten passt.

Die Förderprogramme der Länder

Einige Bundesländer fördern ebenfalls den Einbruchschutz mit verschiedenen Programmen, etwa Hamburg im Rahmen von „Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ und „Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen“, Hessen mit „Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen“, Niedersachsen mit „Wohnraumförderung – Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum“, NRW mit „Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand“ oder Thüringen mit „Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen“.

MW (15.12.2017)

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