Archiv
Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung
Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten
Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz
© Zerbor, fotolia
Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Bei Bund und Ländern gibt es dazu Förderprogramme, die Mieter und Eigentümer bei diesen Investitionen unterstützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt zum Beispiel im Rahmen seines Programms „Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im dritten Teil der PolizeiDeinPartner-Serie „Alles rund um Einbruchschutz“ erklärt Dr. Frank Heidrich, Leiter der Abteilung „II C Wärme und Effizienz in Gebäuden, Forschung“ des BMWi, welche Bedingungen dazu erfüllt werden müssen und was man sonst noch beachten sollte, wenn man diese Förderungen in Anspruch nehmen möchte.
Wer kann Förderanträge stellen?
Jeder, der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses ist kann einen Antrag auf Einbruchschutz Förderung
stellen. Das sind üblicherweise Wohnungsunternehmen, -genossenschaften, aber auch private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Aber auch als Mieter kann man Zuschüsse anfordern. Allerdings sind hier nicht so viele Maßnahmen möglich, die man ohne Zustimmung des Vermieters durchführen lassen kann. Man kann vielleicht die Wohnungstür von innen verstärken, aber sobald man Türen oder Fenster komplett austauschen lassen möchte, muss man sich die Erlaubnis dazu einholen. Üblicherweise laufen solche größeren Maßnahmen deshalb auch direkt über den Vermieter.
Wie wird genau gefördert?
Es gibt im Rahmen des Programms entweder Investitions-Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite – je nachdem, wie groß die geplanten Maßnahmen angelegt sind. Einbruchschutz Förderung bekommen etwa Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Wohnungseigentümer. Alle anderen erhalten in der Regel Kredite. Seit dem 1. August 2015 kann man für die jeweiligen Maßnahmen außerdem Tilgungszuschüsse in Höhe von 7,5 Prozent erhalten. Das heißt: Man beantragt den Kredit, bezahlt davon die Handwerkerrechnung und reicht den Nachweis bei der Bank ein. Dann bekommt man 7,5 Prozent der Kreditsumme gutgeschrieben. Außerdem können im Rahmen von Paragraf 35 a des Einkommenssteuergesetzes zu Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Von wem erhält man die Fördergelder?
Die Förderzuschüsse kann man direkt bei der KfW-Bankengruppe, also der bundeseigenen Bank, beantragen. Ein genehmigter Kredit würde über die Hausbank laufen. Auf der KfW-Webseite sind alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst. Die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer kann man beispielsweise über die BMWi-Förderdatenbank abfragen – etwa indem man das Stichwort „Einbruch“ eingibt.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Plakataktion „Stummer Zeuge“ des Weißen Rings wird fortgesetzt[mehr erfahren]
GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs[mehr erfahren]
GdP fordert mehr Kräfte für die Polizei[mehr erfahren]
Betrüger missbrauchen Whatsapp[mehr erfahren]
Erste Bilanz der Bundespolizei vom G7-Gipfel[mehr erfahren]
Neues Gesetz für alternative Streitbeilegung geplant[mehr erfahren]
Gewerkschaft der Polizei (GdP) informiert auf dem 20. Präventionstag[mehr erfahren]
Aussteller, Vorträge, Diskussionen[mehr erfahren]
Hungerpartner und gefährliche Challenges[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
K.-o.-Tropfen sind auch in Deutschlands Kneipen und Diskotheken ein ernstes Problem
K.-o.-Tropfen – das sind Medikamente oder illegale Drogen, die etwa...[mehr erfahren]
Wahrnehmung und Erinnerung sind lückenhaft und subjektiv
Ob Unfall oder Verbrechen: Aussagen von Augenzeugen dienen der...[mehr erfahren]
Steuerersparnis statt Schwarzarbeit
Nebenbei ein wenig als Putz- oder Gartenhilfe arbeiten, um die...[mehr erfahren]