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Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Neue Regeln für Tempo 30, Rettungsgasse und Radverkehr
Am 14. Dezember 2016 sind die geplanten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Diese betreffen zum einen das Tempo 30-Limit. So soll es für die Straßenverkehrsbehörden künftig einfacher sein, eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen anzuordnen, wenn sie an Hauptverkehrsstraßen liegen. Bislang konnte dies nur durchgesetzt werden, wenn an bestimmten Stellen Unfallschwerpunkte nachweisbar waren. Im Rahmen der Änderungen der StVO wurden auch die Vorschriften für die Rettungsgasse präzisiert. Dementsprechend muss nun auf allen Straßen mit mindestens zwei Spuren für eine Richtung immer eine Gasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden. Dies gilt demnach auch für vierspurige Autobahnen – bisher war hier eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn zu bilden. Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) begrüßt diese Anpassung. „Diese Regelung schafft Klarheit und wird damit die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern erhöhen“, so Kellner. Eine dritte Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung betrifft Radfahrende. So dürfen Kinder bis zum Alter von acht Jahren, die auf dem Gehweg zu fahren haben, hier ab sofort von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden.
Quelle: DVR
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