Archiv

< Mehr „falsche Fuffziger“ in Umlauf
20.05.2016

Flüchtlinge in der Abmahnfalle

Wenig Bewusstsein rund ums Urheberrecht


Nichtwissen schützt nicht vor Strafverfolgung

© p365.de, fotolia

 

Viele Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, besitzen nicht viel. Das Smartphone ist oft das Wertvollste, das sie haben. Der Zugang zum Internet bedeutet für viele, Kontakt mit Freunden und Bekannten in der Heimat halten zu können – aber auch Ablenkung während langer Wartezeiten. Viele Internet-Tauschbörsen locken mit aktueller Musik oder Filmen. Was viele der Neuankömmlinge nicht wissen: Das Hoch- oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken ist in Deutschland strafbar. Schnell droht eine Abmahnung. Anneke Voß, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, erklärt, wie man in einem solchen Fall bei einer Abmahnung vorgeht.

Das Hauptproblem ist, dass vielen Flüchtlingen der Begriff „Urheberrecht“ völlig unbekannt ist. In ihren Heimatländern spielt er entweder keine Rolle oder es findet keinerlei Strafverfolgung bei Verstößen statt. „Die meisten, die hierher kommen, haben, was urheberrechtliche Bestimmungen angeht, kein Problembewusstsein, weil sie es einfach nicht anders kennen. Ganz nach dem Motto: Das was im Netz bereitgestellt wird, kann auch genutzt werden – vor allem, wenn man es durch einen einfachen Klick einfach herunterladen kann“, erklärt Voß. Viele Flüchtlinge hätten Prepaid-Verträge oder würden ein zur Verfügung gestelltes WLAN-Netz nutzen. Problematisch seien vor allem die diversen Tauschbörsen, da hier die heruntergeladenen Inhalte parallel auch wieder zum Upload bereitgestellt würden. „Beim Upload wird gleichzeitig die IP-Adresse mit angegeben. Abmahn-Kanzleien, die für große Unternehmen der Unterhaltungsbrache arbeiten, erfragen dann beim Provider die Wohndresse des Anschlussinhabers – und mahnen diesen ab.“

Anneke Voß

© VZ Hamburg

Unterlassungserklärung abgeben

Für viele für Flüchtlinge bereitgestellte WLAN-Netze ist es nötig, sich mit Name und Passwort anzumelden. Dann kann auch exakt bestimmt werden, über welches Endgerät die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. „Die Abmahnung trifft die Person dann meist vollkommen unerwartet. Der Schock über die geforderte Summe ist groß. Viele wenden sich dann an ihre Betreuer, die dann wiederum bei den Verbraucherzentralen Unterstützung suchen“, erklärt die Juristin. Wichtig sei, in jedem Fall auf die Abmahnung zu reagieren und keinesfalls einfach den Kopf in den Sand zu stecken. „Man sollte sich auf jeden Fall rechtlichen Beistand suchen. Die Verbraucherzentralen bieten dazu Sprechstunden an. Priorität hat dann erst einmal die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Diese sollte man in jedem Fall abgeben.“ Doch Vorsicht: Meist geht es nicht nur darum, zu bestätigen, dass man die Urheberechtsverletzung unterlässt, sondern auch für entstandene, und eventuell künftige, Schäden haftet. Hier sollte man sich beraten lassen, welchen Textpassagen man zustimmen sollte – und welchen nicht“, betont Voß.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

08.02.2022

Neue Video-Reihe mit Ex-Schiri Bibiana Steinhaus-Webb[mehr erfahren]

08.02.2022

DAK-Kampagne „bunt statt blau“ startet zum 13. Mal[mehr erfahren]

08.02.2022

BSI-Themenseite erklärt Gefahren und Gegenmaßnahmen[mehr erfahren]

18.01.2022

TÜV-Verband rät, beim Skifahren immer einen Helm zu tragen[mehr erfahren]

18.01.2022

GdP zu Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung[mehr erfahren]

18.01.2022

BKA: 150.000 Verfahren wegen Hass im Netz[mehr erfahren]

11.01.2022

Ziel ist mehr Transparenz und Sicherheit[mehr erfahren]

11.01.2022

Tipps für eine freie Sicht[mehr erfahren]

20.12.2021

Am besten hängend lagern[mehr erfahren]

20.12.2021

Neues Aufklärungsmodul für Lehrkräfte[mehr erfahren]

20.12.2021

Sauberkeit hilft gegen Entladung im Winter[mehr erfahren]

06.12.2021

Was sich 2022 für Autofahrende ändert[mehr erfahren]

06.12.2021

TÜV gibt Tipps zur digitalen Sicherheit von Smart Toys[mehr erfahren]

06.12.2021

BKA-Statistik 2020 veröffentlicht[mehr erfahren]

15.11.2021

Studie zu Interaktionsrisiken im Internet veröffentlicht[mehr erfahren]