Archiv

03.05.2012

Fortschrittlicher Kinderschutz

Drogensüchtige Mütter brauchen Hilfe

© Couperfield, fotolia

Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern

In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.

Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.

Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

05.04.2022

Bildungsministerium startet Initiative für Jugendliche[mehr erfahren]

05.04.2022

Neues KI-Tool spürt Fahrradieben nach[mehr erfahren]

05.04.2022

Journalistin ist neue Beauftragte der Bundesregierung[mehr erfahren]

22.03.2022

Trügerischer Storno-Schutz bei Ferienunterkünften[mehr erfahren]

22.03.2022

BSI warnt vor Kaspersky-Software[mehr erfahren]

22.03.2022

GdP unterstützt Aktionsplan des BMI[mehr erfahren]

08.03.2022

Auch Rauchmelder sollten gereinigt werden[mehr erfahren]

08.03.2022

Kriminelle missbrauchen Ukraine-Krieg[mehr erfahren]

08.03.2022

Erste Unfallbilanz für 2021 veröffentlicht[mehr erfahren]

21.02.2022

Webshop-Betreiber beeinflussen Rezensionen[mehr erfahren]

21.02.2022

Schulprojekt „Klar bleiben“ startet wieder[mehr erfahren]

21.02.2022

Vorsicht vor “SharePoint Email Scam”[mehr erfahren]

08.02.2022

Neue Video-Reihe mit Ex-Schiri Bibiana Steinhaus-Webb[mehr erfahren]

08.02.2022

DAK-Kampagne „bunt statt blau“ startet zum 13. Mal[mehr erfahren]

08.02.2022

BSI-Themenseite erklärt Gefahren und Gegenmaßnahmen[mehr erfahren]

18.01.2022

TÜV-Verband rät, beim Skifahren immer einen Helm zu tragen[mehr erfahren]