Archiv

03.05.2012

Fortschrittlicher Kinderschutz

Drogensüchtige Mütter brauchen Hilfe

© Couperfield, fotolia

Gemeinsame Handlungsempfehlungen für drogenabhängige Eltern

In der Stadt Münster wurden vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz für drogenabhängige Schwangere und Eltern mit Erziehungsverantwortung veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf Eltern und Schwangere, die illegale Drogen konsumieren. Sie richten sich an die Mitarbeiter der Drogen- Gesundheits- und Jugendhilfe. Das sind u. a. Ärzte, Hebammen, das Jugendamt und Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen. Vertreter aller Gruppen haben die einheitlichen Empfehlungen ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie sind nicht verpflichtend, aber die meisten unterstützen diese Kooperation.

Auslöser war die Beobachtung des Jugendamtes, dass suchtkranke Eltern oder Schwangere Kontakt zu unterschiedlichen Professionen haben. Diese sind aber oft schlecht vernetzt und kooperieren kaum. Häufig ist die Sicht für das Ganze nicht da. Wenn man die Berufsgruppen miteinander verknüpft und zu einem einheitlichen Handeln bewegt, kommt man auch an die Risikogruppe der drogenabhängigen Eltern leichter heran und kann ihnen und somit den Kindern helfen.

Das erste Ziel war, die unterschiedlichen Berufsgruppen für das Thema zu sensibilisieren. Damit jeder, der mit einer drogenabhängigen Schwangeren oder Mutter beruflich in Kontakt kommt, sie über die Risiken für ihr Kind aufklären und Kontakt zu Hilfeorganisationen wie dem Jugendamt vermitteln kann. Und das auf einem einheitlichen Weg. Im besten Fall entbindet die drogenabhängige Frau die einzelnen Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht, so dass die Hilfeeinrichtungen offen untereinander Informationen austauschen und optimal helfen können. Helfen kann dabei eine Familienhebamme, die bis zu einem Jahr nach der Geburt der Familie zur Seite steht und sie immer wieder besucht. Auch sozialpädagogische Familienhilfe kann vermittelt werden, vor allem wenn noch andere Kinder in der Familie sind und verschiedene Probleme wie Schulden, fehlende Strukturen oder Erziehungsschwierigkeiten aufeinander treffen. Ist das Kindeswohl gefährdet und weigern sich die Betroffenen, Maßnahmen zuzulassen, dann sollten sich die Kooperationspartner beim Jugendamt melden, so dass dieses weitere Schritte zum Kindeswohl einleiten kann.

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

05.01.2016

GdP-Kampagne „Auch Mensch“ neu aufgelegt[mehr erfahren]

21.12.2015

Feuerwerkskörper nur in Deutschland kaufen![mehr erfahren]

21.12.2015

Außengrenzen gemeinsam sichern[mehr erfahren]

08.12.2015

Weihnachtsbaum sicher transportieren[mehr erfahren]

08.12.2015

Bodycams für Polizei bundesweit einführen[mehr erfahren]

17.11.2015

Wettbewerb „Unterwegs – aber sicher!“[mehr erfahren]

17.11.2015

GdP-Vize Jörg Radek für Vorratsdatenspeicherung[mehr erfahren]

02.11.2015

Kriminelle missbrauchen mTAN-Verfahren[mehr erfahren]

02.11.2015

„Gute Wege zur guten Arbeit“[mehr erfahren]

02.11.2015

Illegale Grenzübertritte werden zunehmen[mehr erfahren]

20.10.2015

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt[mehr erfahren]

20.10.2015

Polizei Köln warnt vor gefälschten 20-Euro-Scheinen[mehr erfahren]

20.10.2015

Grenzzäune sind keine Lösung[mehr erfahren]