Archiv
Für Spielzeuge gelten keine Verkehrsregeln
Gute Spielzeugfahrzeuge bereiten auf das Fahrradfahren vor
Spielfahrzeuge für Kinder müssen Sicherheitsstandards einhalten
© jörn buchheim, fotolia
Die Spielzeugindustrie hat ein waches Auge auf die geltenden Sicherheitsstandards von Bobbycars, Laufrädern, Rollern oder Dreirädern. Aber wie steht es mit der Verkehrssicherheit? Andreas Bergmeier ist Referent für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Bonn.
Herr Bergmeier, wie verkehrssicher sind Fortbewegungsmittel für kleine Kinder in Deutschland?
Ganz allgemein muss man sagen: Das sind Spielzeuge – und keine Fahrzeuge im Sinn der Straßenverkehrsordnung. Die werfen auch viele Erwachsene durcheinander. Es ist aber ein wichtiger Unterschied: Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen nur als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen sich, egal mit welchem Fahrzeug, auf dem Gehweg oder auf privatem Grund und Boden bewegen. Das gilt für das Fahrrad und erst recht für Dreiräder, Bobbycars und andere Spielgeräte.
Worauf müssen Eltern im Umgang mit diesen Spielfahrzeugen besonders achten?
Für Spielfahrzeuge gelten keine Verkehrsregeln. Die Eltern sollten sich allerdings fragen, ob ihre Kinder schon sicher genug im Umgang damit sind. Das hängt zum Beispiel von den örtlichen Gegebenheiten ab. Ein Bobbycar lässt Kinder zum ersten Mal das Gefühl für Geschwindigkeit erleben und ist an sich völlig ungefährlich. Aber wenn ich an einer stark abschüssigen Straße wohne, muss ich auch beim Bobbycar aufpassen. Denn es besteht die Gefahr, dass das Kind auf der abschüssigen Straße die Kontrolle über das Spielfahrzeug verliert.
Wann darf ein Kind denn nun mit welchem Fortbewegungsmittel auf die Straße?
Wenn die Kinder acht Jahre alt sind, dürfen sie mit dem Fahrrad auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren; ab einem Alter von 10 Jahren müssen sie Straße oder Radweg benutzen. Dann gilt das Fahrrad auch nicht mehr als Spielfahrzeug, sondern als Verkehrsmittel und muss den Anforderungen der StVZO genügen: mit einer Klingel, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Reflektoren und Beleuchtung. Mit einem Spielfahrzeug dürfen aber auch ältere Kinder nicht auf der Straße fahren, denn das Spielen auf der Straße ist grundsätzlich nicht zulässig. Es darf nur auf dem Bürgersteig gespielt werden.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Betroffene erhalten gefälschte Rechnungen per E-Mail[mehr erfahren]
Schadenssumme von etwa sechs Millionen Euro[mehr erfahren]
Rund ein Drittel der überprüften Lichter wiesen Mängel auf[mehr erfahren]
GdP und niederländische Polizeigewerkschaft warnen vor Krawallen[mehr erfahren]
Bundesregierung verabschiedet Cyber-Sicherheitsstrategie[mehr erfahren]
UDV empfiehlt elektronische Abbiegeassistenten [mehr erfahren]
GdP befürwortet Aachener Vereinbarung[mehr erfahren]
Info-Portale bieten vielfältige Hilfsangebote[mehr erfahren]
GdP: Aktive Behinderung der Rettungskräfte nicht tolerieren[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Das Ausmaß des Problems wurde lange verkannt
Die Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Lehrkräfte hat sich nach einem...[mehr erfahren]
Eine Initiative für mehr Sicherheit in der Schule
Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr...[mehr erfahren]
Zwischen Zeugenschutz und Denunziation abwägen
Manche Menschen, die von einer Straftat wissen und den Täter oder die...[mehr erfahren]