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29.10.2012

Hunde als Waffe

Die Kampfhunde-Verordnung in Bayern

Rottweiler gelten als Kampfhunde

© TMakotra, fotolia

 

Im Februar 2014 greift ein freilaufender Rottweiler in Brandenburg eine 40-Jährige an und tötet anschließend einen ihrer Hunde. Ein halbes Jahr später wird ein erst drei Monate altes Baby von einem Pitbull attackiert. Das Mädchen stirbt. Angriffe von Hunden auf Menschen gibt es immer wieder. Hierbei stehen sogenannte Kampfhunde im Fokus – Rassen, die speziell nach Kampf- und Aggressionsmerkmalen gezüchtet wurden.

Hundeangriffe richtig abwehren

Gegen einen plötzlichen Hundeangriff kann man sich auch als Erwachsener kaum wehren. „Erst einmal muss man unterscheiden: Ist in dem Hund das vorhandene Aggressionspotenzial geweckt worden oder ist er einfach nur schlecht erzogen“, erklärt Polizeihauptkommissar Michael Deißler, Fachlehrer an der Diensthundeschule Herzogau, einem Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei. Bei letzterem rät er dazu, ruhig und still stehenzubleiben und empfindliche Körperteile zu schützen. Anders ist es, wenn ein Hund speziell auf Menschen abgerichtet wurde, also „mannscharf“ ist, was nach der Kampfhundeverordnung verboten ist. „Dann wird es sehr schwierig, sich gegen einen solchen Angriff zu wehren.“ Deißler empfiehlt in diesem Fall: „Ist der Hund aggressiv, sollte man, wenn ein Angriff des Hundes unmittelbar bevorsteht, empfindliche Körperteile schützen beziehungsweise ein körperunempfindliches Teil anbieten. Man kann einen mit einer Jacke umwickelten Arm hinhalten oder besser noch: Den Hund mit einem Gegenstand wie Regenschirm oder Handtasche abwehren.“ Der Hundetrainer rät dringend davon ab, den Hund zu schlagen: „Dadurch könnte er noch aggressiver werden, weil ihn das reizt, sich zu wehren und noch fester zuzubeißen.“

Im Gegensatz zum „Mannscharfmachen“ wird auf Hundeplätzen nur im Beutebereich gearbeitet: „Der Hund bellt zwar die Person an, die den Schutzarm trägt, aber das Bellen zielt auf den Gegenstand ab und richtet sich nicht gegen die Person“, sagt Deißler. Wer einen Hund verbotenerweise scharf macht, richtet ihn hingegen so ab, dass eine Person die Beute ist. „Somit wird der Hund als Waffe eingesetzt“, sagt Michael Deißler.

 

Einsatz von Kampfhunden

Schon früher wurden Kriegshunde in Armeen eingesetzt, zum Beispiel als Vorhut, um Feinde aufzuspüren und zu verletzen. Später wurden Kampfhunde bei Tierkämpfen in Arenen eingesetzt. In der heutigen Zeit wird der Begriff „Kampfhund“ für Hunde verwendet, die speziell gezüchtet wurden und daher besonders aggressiv sind. „Kampfhunde“ werden oft rechtswidrig darauf abgerichtet, Menschen anzugreifen, zu verletzten oder sogar zu töten. Den Hunden wurde zum Teil unter Anwendung von Gewalt antrainiert, Personen direkt an die Kehle zu springen. Mit „mannscharfen“ Kampfhunden wollen sich Kriminelle meist selbst schützen, zum Beispiel vor Angriffen und Racheakten ihrer Kontrahenten.

Die Kampfhundeverordnung

In Deutschland ist rechtlich verankert, dass Menschen vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Die Gesetze im Bereich Sicherheit sind Ländersache und können deshalb variieren. Es wurde den Bundesländern überlassen, ob sie Hunde, bei denen „Kampfhundeeigenschaft“ vermutet wird, im Einzelfall beurteilen oder auf eine generelle Verbotsliste nach Rassen setzen. Bayern hat sich für die Liste entschieden. Demnach gelten Hunde bestimmter Rassen generell als aggressiv und gefährlich. Welche Vierbeiner gesetzlich als so genannte Kampfhunde eingestuft sind, steht in der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit", die umgangssprachlich Kampfhundeverordnung genannt wird.

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