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03.12.2018

Jeder Einbruch hinterlässt Spuren

Spuren eins Einbruchs

Für Betroffene ist die seelische Belastung enorm


Die Polizei sichert alle relevanten Einbruchspuren

© Kzenon/stock.adobe.com

 

Diese Situation ist für viele erstmal ein Schock: Die Wohnungstür ist aufgebrochen, überall stehen Schubladen offen und der Schmuck ist weg. Doch viel schlimmer als der Verlust von persönlichen Gegenständen ist häufig die seelische Belastung für die Opfer. Deshalb kümmert sich die Polizei nach einem Einbruch um die Betroffenen und vermittelt bei Bedarf psychologische Hilfe.

Die Spurensuche beginnt

Wer bemerkt, dass Einbrecher in seiner Wohnung waren, sollte sofort die 110 wählen und abwarten, bis die Polizei eintrifft. Solange sollte man nichts anfassen oder gar aufräumen, damit eventuelle Spuren der Täter wie Fingerabdrücke erhalten bleiben. Wenn Sie beim Aufschließen Einbruchsspuren an der Wohnungstür sehen, die Einbrecher aber nicht erfolgreich waren und nichts entwendet wurde, rufen Sie trotzdem die Polizei. Es handelt sich um einen versuchten Einbruch und damit auch um eine Straftat. Kriminalhauptkommissar Hans-Jürgen Hoppe von der Polizei Bonn erklärt, was die Beamten nach einem gemeldeten Einbruch tun: „Zunächst wird eine Anzeige aufgenommen. Die Polizisten machen Fotos und geben Ihnen einen Schadensbogen für Polizei und Hausratversicherung, in dem fehlende Dinge eingetragen werden können. Die Kollegen schauen zudem nach verwertbaren Spuren, damit unter Umständen das Spurensicherungsteam entsandt wird.“

Werte unbedingt dokumentieren

Wer wertvolle Dinge besitzt, sollte eine Wertgegenstandsliste führen. Bei einem Einbruch kann man diese Liste seiner Hausratversicherung vorlegen und damit nachweisen, was die Einbrecher gestohlen haben. Claus Rehse von der Pressestelle der Signal Iduna empfiehlt, möglichst ausführliche Angaben zu machen: „Die Liste muss vollständig sein. Wichtig ist es auch, Nachweise zu erbringen, indem man genaue Angaben zur Sache macht. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffungsrechnung, eventuell Wertnachweise oder auch Zertifikate und Fotos, die man der Schadensmeldung für die Versicherung beifügt.“ Den Verlust kann man der Versicherung auch belegen, indem man ein Wertgutachten vorlegt. „Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Sie ersetzt daher den Wiederbeschaffungswert des versicherten Gegenstandes“, erklärt Rehse. Wer Sammlungen, beispielsweise mit Gemälden, versichern möchte, dem ist unter risiko- und bedarfsgerechten Erwägungen eine Spezialversicherung anzuraten. Bei kostbaren Gegenständen und Wertsachen, die sich im Privatbesitz befinden, sollte man über eine Wertsachenversicherung nachdenken.

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