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08.03.2016

Jugendschutz gestärkt

© Heike Brauer, fotolia

Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche

Der Bundestag hat im Rahmen eines erweiterten Gesetzes nun die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche verboten. Das Verbot gilt auch für den Versandhandel. „Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos und senken zudem die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so Caren Marks, die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches den Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. „Es ist jugendpolitisch der richtige Weg und noch dazu notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendlicheschließen wir eine Regelungslücke“, betont Marks.
Quelle: BMFSFJ

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