Archiv
Klare Unterscheidung, qualifizierteres Personal
Zusammenarbeit privater Sicherheitsdienste mit der Polizei
Private Sicherheitsdienste sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung
© Andrey Popov/stock.adobe.com
Ob am Bahnhof, am Flughafen, in Einkaufszentren, bei der Bewachung von Asyl-Unterkünften oder im Rahmen von Großereignissen wie Fußballspielen: Vielerorts werden mittlerweile private Sicherheitsdienste eingesetzt. Sie unterstützen die Polizei bei der Absicherung des öffentlichen Raumes. Dies macht in vielen Bereichen Sinn, führt jedoch auch immer wieder zu Spannungen und zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Entlastung, aber kein Ersatz
In acht Bundesländern arbeitet die Polizei derzeit mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen. Nach Schätzungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind aktuell mehr als 200.000 Personen bei diesen Firmen beschäftigt. Zum Vergleich: Bundesweit gibt es etwa 260.000 Polizeikräfte. Was viele Bürgerinnen und Bürger irritiert: Manche Security-Firmen kleiden ihre Beschäftigten in Blautönen ein. Auch wenn auf ihren Uniformen nicht „Polizei“ steht, besteht doch eine Verwechslungsgefahr zu dem Erscheinungsbild der Polizistinnen und Polizisten. Für die Polizei sind die zusätzlichen Sicherheitskräfte jedoch eine große Entlastung. „Ihr Einsatz kann immer da überaus hilfreich sein, wo den Bürgern im öffentlichen Raum durch Präsenz gezeigt wird: Hier wird sich um dein Anliegen gekümmert. Als Ergänzung für die polizeiliche Arbeit ist das sinnvoll,“ meint Jörg Radek, Vorstandsvorsitzender der GdP für die Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender. „Aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass die privaten Sicherheitsdienste für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Das Gewaltmonopol liegt immer noch bei der Polizei und das muss auch so bleiben!“
Seit 2016 gibt es ein Bewacherregister
Ende Juli 2019 überprüften Polizei und Zoll bei einem Fußballspiel in München 253 Beschäftigte des dort eingesetzten Sicherheitsdienstes. Bei 194 wurden Gesetzesverstöße oder andere Unregelmäßigkeiten festgestellt, die derzeit weiter geprüft werden. Zudem waren 142 Ordner nicht wie erforderlich im nationalen Bewacherregister angemeldet. Ist eine Person dort registriert, dann wird vor ihrem ersten Einsatz überprüft, ob sie zum Beispiel als Mitglied einer verfassungswidrigen Organisation aufgefallen ist oder bereits Vorstrafen hat. Dieses Register hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 eingeführt, als er die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärfte. Hintergrund für die höheren Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und Wachpersonen in sensiblen Bereichen waren gewalttätige Übergriffe durch das Sicherheitspersonal in Asyl-Unterkünften.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Plakataktion „Stummer Zeuge“ des Weißen Rings wird fortgesetzt[mehr erfahren]
GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs[mehr erfahren]
GdP fordert mehr Kräfte für die Polizei[mehr erfahren]
Betrüger missbrauchen Whatsapp[mehr erfahren]
Erste Bilanz der Bundespolizei vom G7-Gipfel[mehr erfahren]
Neues Gesetz für alternative Streitbeilegung geplant[mehr erfahren]
Gewerkschaft der Polizei (GdP) informiert auf dem 20. Präventionstag[mehr erfahren]
Aussteller, Vorträge, Diskussionen[mehr erfahren]
Hungerpartner und gefährliche Challenges[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Mehr Gewalt-, Jugend- und Ausländerkriminalität
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Aufschluss über...[mehr erfahren]
K.-o.-Tropfen sind auch in Deutschlands Kneipen und Diskotheken ein ernstes Problem
K.-o.-Tropfen – das sind Medikamente oder illegale Drogen, die etwa...[mehr erfahren]
Wahrnehmung und Erinnerung sind lückenhaft und subjektiv
Ob Unfall oder Verbrechen: Aussagen von Augenzeugen dienen der...[mehr erfahren]