Archiv
Kuttentrageverbot von Rockerbanden
GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs
Rockerkutten als offensichtliche Drohsymbole krimineller Motorradclubs gehören nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingemottet. Die GdP bedauert daher das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli, nach dem Mitgliedern nicht verbotener Rocker-Ortsvereine hierzulande nun doch das Tragen der Clubabzeichen in der Öffentlichkeit gestattet ist. „Bei diesen Clubs handelt es sich nicht um Freunde der Landstraße, die sich am Wochenende auf ihren Maschinen frischen Wind um die Nase wehen lassen wollen. Diese sogenannten Biker machen ihre illegalen Geschäfte mit Schutzgelderpressung, Prostitution, Drogen- und Waffenhandel. Ihre Kutten setzen sie dazu massiv zur Einschüchterung ein“, sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. Es sei richtig und notwendig, dass die Polizei seit Jahren intensiv gegen kriminelle Rockerclubs vorgehe und Vereine wie die Hells Angels, Bandidos, Mongols, Satudarah und Gremium einem hohen Fahndungsdruck aussetze.
Weiteres Ziel müsse es bleiben, möglichst viele Ortsvereine zu verbieten und deren Vereinsvermögen einzuziehen, betonte Radek.
Quelle: GdP
Weitere archivierte Kurznachrichten
Patinnenprogramm für geflüchtete Frauen in Berlin[mehr erfahren]
Risikobewusstsein im Straßenverkehr stärken[mehr erfahren]
Bundeskriminalamt veröffentlicht „Bundeslagebild...[mehr erfahren]
„Wer diese Kräutermischungen oder Badesalze zu sich nimmt, riskiert...[mehr erfahren]
Bundesweites Projekt prüft Verträge[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Nebenklage, Adhäsionsverfahren und Opferentschädigungsgesetz
Wer Opfer einer Straftat wird, hat oft lange mit den Folgen zu...[mehr erfahren]
Soziale Kompetenz fehlt online und in der Realität
Beleidigungen, Ausgrenzungen, Schädigungen über virtuelle Kanäle –...[mehr erfahren]
Ein Kopfschutz kann Verletzungen verhindern
Seit dem BGH-Urteil vom Juni 2014 gibt es keine Zweifel mehr: Einem...[mehr erfahren]