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20.07.2015

Kuttentrageverbot von Rockerbanden

© Roland Lange, fotolia

GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs

Rockerkutten als offensichtliche Drohsymbole krimineller Motorradclubs gehören nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eingemottet. Die GdP bedauert daher das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli, nach dem Mitgliedern nicht verbotener Rocker-Ortsvereine hierzulande nun doch das Tragen der Clubabzeichen in der Öffentlichkeit gestattet ist. „Bei diesen Clubs handelt es sich nicht um Freunde der Landstraße, die sich am Wochenende auf ihren Maschinen frischen Wind um die Nase wehen lassen wollen. Diese sogenannten Biker machen ihre illegalen Geschäfte mit Schutzgelderpressung, Prostitution, Drogen- und Waffenhandel. Ihre Kutten setzen sie dazu massiv zur Einschüchterung ein“, sagt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. Es sei richtig und notwendig, dass die Polizei seit Jahren intensiv gegen kriminelle Rockerclubs vorgehe und Vereine wie die Hells Angels, Bandidos, Mongols, Satudarah und Gremium einem hohen Fahndungsdruck aussetze.
Weiteres Ziel müsse es bleiben, möglichst viele Ortsvereine zu verbieten und deren Vereinsvermögen einzuziehen, betonte Radek.
Quelle: GdP

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