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Mittel für die KfW-Förderung zum Einbruchschutz für 2016 aufgebraucht
Nur bestimmte Maßnahmen können noch gefördert werden
Wer sein Haus oder seine Wohnung im Rahmen von Umbaumaßnahmen einbruchsicher machen möchte, kann bei der staatlichen Förderbank KfW einen Zuschuss beantragen. Wie die Bank nun mitteilt, ist in diesem Jahr die Nachfrage nach der „Zuschussförderung für Kombianträge für Barrierereduzierung und Einbruchschutz“ jedoch so hoch, dass die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen Euro für das Jahr 2016 bereits aufgebraucht sind. Eine Zusage für Zuschüsse für diese Maßnahmen könne daher nach Ausschöpfung der Mittel nun nicht mehr erfolgen. Die gute Nachricht: Die Zuschussförderung für die Maßnahmen „Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden“(www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455) und die Kreditförderung für die Maßnahme „Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden“ im Programm „Altersgerecht Umbauen“ (www.kfw.de/barrierereduzierung) oder (www.kfw.de/159) sind davon nicht betroffen. Mehr Infos dazu gibt es auf der KfW-Webseite.
Quelle: KfW
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