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13.06.2018

Neue Broschüre zu Pauschalreisen erschienen

© CC-Verlag

Wichtige rechtliche Änderungen

Kakerlaken im Zimmer? Baustelle statt Pool? Zug zum Flug verspätet? EU-Bürgerinnen und Bürger haben bestimmte Rechte, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben. Diese Rechte werden zum 1. Juli 2018 weiter gestärkt. Was sich konkret ändert und wie Sie zu Ihrem Recht kommen, erklärt die neue, kostenlose Broschüre „Auf Pauschalreise durch Europa – Ihre Rechte kurz und knapp“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Zum Beispiel gelten ab Juli europaweit einheitliche Vorschriften für Buchungen. Außerdem können sich Reisende nun auch beim Reisevermittler, zum Beispiel dem Reisebüro, beschweren – und nicht nur direkt beim Reiseveranstalter. Zudem gelten Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, ab Juli grundsätzlich als Pauschalreise. Die Broschüre kann als pdf-Datei kostenlos auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland heruntergeladen werden. Gratis Druckexemplare erhalten Sie beim EVZ Deutschland, Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl oder über [email protected].


Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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