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15.04.2016

Neue Schlichtungsstellen geschaffen

© M. Schuppich, fotolia

Mehr Unterstützung für Verbraucher

Am 1. April 2016 trat das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher nun ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an der Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden binden und sich positiv von der Konkurrenz abheben. „Schlichtungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und risikolosen Weg, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Wir schaffen die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell und einfach zu seinem Recht zu kommen. Eine erfolgreiche Schlichtung bietet die Chance, dass trotz eines Streits eine Kundenbeziehung intakt bleibt. Mit den Schlichtungsstellen verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Bundesjustizminister Heiko Maas. Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten entsprechen. Jeder Verbraucher kann dann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine solche Schlichtungsstelle anrufen. Mehr Infos gibt es auf der Webseite www.verbraucher-schlichter.de.
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

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