Archiv

16.02.2012

Neue Wege im gewerblichen Brandschutz

Durch individuelle Konzepte sollen Baurecht und Arbeitnehmerschutz besser aufeinander abgestimmt werden

Feuerwehr im Einsatz

© Erdal Torun, fotolia

 

Beim betrieblichen Brandschutz treffen die Anforderungen des Baurechts und Regelungen zum Arbeitnehmerschutz aufeinander. Zwei ganz unterschiedliche Welten, die durch individuelle Brandschutzkonzepte in Einklang miteinander gebracht werden können. 

Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Diese Regel bewahrheitet sich etwa dann, wenn Mitarbeiter bei Bränden am Arbeitsplatz per Handy direkt die Feuerwehr alarmieren. Der Arbeitgeber ist dann überrascht, wenn plötzlich Einsatzwagen vor der Türe stehen – und er noch nicht einmal mit der Evakuierung begonnen hat. „Viel sinnvoller wäre es, wenn eine in einem Alarmplan festgelegte Notrufkette in Gang gesetzt würde“, meint Lars Oliver Laschinsky vom Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (vbbd)

Dann könnten alle für den Brandfall geplanten Schritte in der vorgesehenen Reihenfolge rasch und effizient ablaufen und es ginge keine Zeit verloren. 

Wie muss ein Gebäude beschaffen sein, damit es brandsicher ist? Wie müssen Brandabschnitte getrennt sein und welche Fluchtwege sind vorgeschrieben? Das sind klassische baurechtliche Fragen, die für Gewerbetreibende relevant sind. Viel komplexer werden die Bestimmungen aber noch, wenn das Industriebaurecht Anwendung findet und es also um größere Gebäude geht. Es geht dann nicht mehr bloß um technische Maßnahmen. Baurechtliche Anforderungen können vielmehr sogar in die Organisation des Betriebs eingreifen. 

Lars Oliver Laschinsky

Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland (vbbd), © Lars Oliver Laschinsky

Das Baurecht lässt wenig Spielraum

Das Korsett für Gewerbetreibende ist dabei ziemlich eng, erklärt Brandschutzexperte Lars Oliver Laschinsky: „Ein Brandschutzfachplaner erstellt entsprechend den Vorgaben ein Konzept, das gemeinsam mit dem Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wird und nach der Bewilligung umgesetzt werden muss“. Spielraum gibt es allerdings dann bei der konkreten Auswahl von Geräten und Anlagen. Der Gewerbetreibende kann dann natürlich – wie ein privater Bauherr auch – wählen, in welchen Bereichen er besonders hochwertige Produkte einsetzen will, und wo er es beim Mindestmaß belässt. „Wer im Privaten goldene Wasserhähne bevorzugt, kann dann im Betrieb auch teurere und architektonisch hochwertige Rauchabzugsklappen wählen. Wer gerne spart, entscheidet sich für die Standardmodelle.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.11.2016

Bundesregierung verabschiedet Cyber-Sicherheitsstrategie[mehr erfahren]

21.11.2016

UDV empfiehlt elektronische Abbiegeassistenten [mehr erfahren]

21.11.2016

GdP begrüßt Ankündigung härterer Strafen[mehr erfahren]

08.11.2016

NRW-Präventionsprojekt gegen Jugendkriminalität[mehr erfahren]

08.11.2016

GdP befürwortet Aachener Vereinbarung[mehr erfahren]

17.10.2016

GdP warnt vor blauäugigem Wegschauen[mehr erfahren]

17.10.2016

BKA stellt Bundeslagebild vor[mehr erfahren]

17.10.2016

„Woche des Respekts“ [mehr erfahren]

04.10.2016

Info-Portale bieten vielfältige Hilfsangebote[mehr erfahren]

04.10.2016

GdP: Aktive Behinderung der Rettungskräfte nicht tolerieren[mehr erfahren]

04.10.2016

Gesetz gegen gefährliche »Legal Highs«[mehr erfahren]

19.09.2016

NRW informiert Menschen bei Katastrophen per Smartphone[mehr erfahren]

19.09.2016

Neue Plakatmotive „Weil Leben schön ist“ gehen an den Start[mehr erfahren]

05.09.2016

Studie belegt: Autofahren mit Flip Flops ist gefährlich[mehr erfahren]