Archiv
Nutzung von Blitzerwarn-App kostet vier Punkte
Geräte zur Warnung vor Radarkontrollen im Fahrzeug sind verboten
![](/fileadmin/img/2013_0171_01.jpg)
Die verbotene Nutzung von Blitzerwarn-Apps kostet 75 Euro und bringt vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg
© Katrin Schmidt
Das Gesetz ist nicht neu, die Empörung dennoch groß: Als die Verkehrsminister der Länder auf ihrer Konferenz im Frühjahr 2013 beschlossen, dass Geräte, die Radaranlagen anzeigen oder stören, weiterhin verboten sind, war das nichts Ungewöhnliches. Aber die Aussage eines Innenministers schlug hohe Wellen: Nämlich, dass Handys oder Tablets aufgrund eines begründeten Verdachts (etwa, eine Blitzerwarn-App installiert zu haben) von der Polizei sichergestellt werden dürfen. Wer gibt schon gerne sein Handy aus der Hand und seine persönlichen Daten in die Hände Fremder? Was genau das Verbot beinhaltet und in welchen Fällen Polizisten ein Handy einziehen dürfen, erklärt Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW (ZARF).
![](/fileadmin/rte_magic/RTEmagicC_18bc86bffd.jpg.jpg)
Kriminalhauptkommissar Bernd Fleige, Leiter der Zentralen Auskunftsstelle für Rechtsfragen in der Fortbildung der Polizei NRW
© ZARF
Nach der Verkehrsministerkonferenz im April 2013 steht fest: Es gilt ein bundesweites Verbot für die Benutzung der so genannten Blitzer-Apps, die vor fest installierten Radaranlagen warnen. Auf welcher Gesetzesgrundlage geschieht das?
Bernd Fleige: Das ist der Paragraph 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung, der besagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, mit dem Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angezeigt oder gestört werden können. Das gilt entsprechend für Smartphone-Apps und auch für Radarwarn- und Laserstörgeräte oder Navigationsgeräte, die vor Radaranlagen warnen.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Plakataktion „Stummer Zeuge“ des Weißen Rings wird fortgesetzt[mehr erfahren]
GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs[mehr erfahren]
GdP fordert mehr Kräfte für die Polizei[mehr erfahren]
Betrüger missbrauchen Whatsapp[mehr erfahren]
Erste Bilanz der Bundespolizei vom G7-Gipfel[mehr erfahren]
Neues Gesetz für alternative Streitbeilegung geplant[mehr erfahren]
Gewerkschaft der Polizei (GdP) informiert auf dem 20. Präventionstag[mehr erfahren]
Aussteller, Vorträge, Diskussionen[mehr erfahren]
Hungerpartner und gefährliche Challenges[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Mehr Gewalt-, Jugend- und Ausländerkriminalität
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Aufschluss über...[mehr erfahren]
K.-o.-Tropfen sind auch in Deutschlands Kneipen und Diskotheken ein ernstes Problem
K.-o.-Tropfen – das sind Medikamente oder illegale Drogen, die etwa...[mehr erfahren]
Wahrnehmung und Erinnerung sind lückenhaft und subjektiv
Ob Unfall oder Verbrechen: Aussagen von Augenzeugen dienen der...[mehr erfahren]