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Offen gegen Lüge und Unrecht eintreten
Zivilcourage – eine Definition
![](/fileadmin/img/2011_0203_01.jpg)
Ohne Zivilcourage würden wir nichts hören, sagen oder sehen
© Klaus-Peter Adler, fotolia
Zivilcourage zeigen heißt, mutig in der Öffentlichkeit für Humanität und Demokratie aufzutreten.
Das Wort wird in unterschiedlichen Bedeutungen gebraucht. Man meint damit
- das Einschreiten in brenzligen Alltagssituationen, um sich und andere vor körperlichen Angriffen Dritter zu schützen,
- das öffentliche Äußern seiner eigenen, von den staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen abweichenden Meinung,
- das Öffentlichmachen von illegalem Verhalten eines Arbeitgebers – und auch
- das offene Eintreten gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus.
Man kann z.B. Zivilcourage zeigen, indem man in der Straßenbahn oder im Bus Unbekannten zu Hilfe kommt, die von betrunkenen oder unter Drogen stehenden Menschen bedroht oder angegriffen werden.
So handeln Sie richtig
Die Präventionsaktion „Tu was“ hat sechs Leitsätze zur Zivilcourage zusammengestellt:
- Gefahrlos handeln – ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen
- Mithilfe fordern – ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
- Genau hinsehen – ich beobachte genau und präge mir Tätermerkmale ein
- Hilfe holen – Notruf 110
- Opfer versorgen – ich kümmere mich um Opfer
- Als Zeuge mithelfen – ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung.
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