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28.09.2018

Organisierte Schwarzarbeit in Deutschland

Die Arbeit der Zollkontrolleure


Zollbeamte kontrollieren eine Großbaustelle

© Zollverwaltung

 

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung werden in Deutschland von den Zollbehörden verfolgt. Steht etwa der Betreiber einer Großbaustelle unter Verdacht, Bauarbeiter illegal zu beschäftigen, überprüfen Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) das Bauvorhaben. Es sind häufig die überwiegend lohnintensiven und von hoher Personalfluktuation betroffenen Branchen, die besonders anfällig für den Einsatz illegaler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind.

Hohe Strafen für schwarze Schafe

„Ein osteuropäischer Eisdielenbetreiber zahlte seinen Angestellten trotz mehrerer Vorstrafen wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zwischen drei und vier Euro pro Stunde oder entlohnte diese teils gar nicht. Die Arbeitnehmer arbeiteten bis zu 17 Stunden am Tag unter überwiegend ausbeuterischen Arbeitsbedingungen“, berichtet Frank Klein, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde mehrfach Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Dieser versuchte sogar, die Ermittlungen zu behindern, indem er mit Bestechungsgeld auf Zeugen in Osteuropa und Deutschland Einfluss nehmen wollte. „Der Eisdielenbesitzer wurde aufgrund der bisherigen Ermittlungen bereits zu Freiheitsstrafen von über drei Jahren verurteilt. Bis heute verhängte das Hauptzollamt Saarbrücken in dieser Sache Bußgelder in Höhe von über 80.000 Euro“, so Klein. Der Zoll geht gezielt gegen organisierte Schwarzarbeit vor – solche Fälle lassen erkennen, warum.

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