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09.06.2017

Pädosexuellen auf der Spur

Die Arbeit der Fahnder im Internet


Die Suche nach Pädosexuellen im Netz ist aufwändig

© Natalia Merzlyakova, fotolia

 

Das Sachgebiet 543 beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) war europaweit das erste, das schon im Jahr 1995 damit begann, das Internet nach möglichen Tätern zu durchforsten. Manuel Klughardt leitet seit 2015 die Netzwerkfahndung beim BLKA und berichtet nicht ohne Stolz von der erfolgreichen Arbeit seines Teams: „Wir sind Polizisten, die ein ausgeprägtes Interesse an Computern und dem Internet haben. Ein wichtiges Thema ist die Freiwilligkeit, weil die Materie nicht ganz einfach ist: Wir suchen nach Kinderpornografie sowie Suizid-, Amok- oder Mordankündigungen.“

Täter auf frischer Tat ertappen

„Unsere Aufgabe ist es, Straftaten zu erkennen. Dafür durchsuchen wir zielgerichtet das Internet“, berichtet der 37-Jährige. Seine Fahndungsgebiete sind das World Wide Web, Filesharingsysteme, Soziale Netzwerke, Chaträume und Foren. Klughardt und seine Kollegen konzentrieren sich dabei vor allem auf Straftaten, die sie nicht nur feststellen können, sondern bei denen sie auch eine Chance haben, den Verursacher zu identifizieren. Bei kinderpornografischen Bildern beispielsweise, die Wochen oder Monate zuvor eingestellt worden sind, kommen sie in etwa 80 Prozent der Fälle nicht an den Täter heran. Der Grund ist, dass die Provider die IP-Adresse und die Dauer der Internetverbindung momentan nicht oder nur für einen kurzen Zeitraum speichern. „Bei Fällen, in denen wir auf diese Vorratsdatenspeicherung angewiesen sind, sind wir im Moment noch machtlos. Das wird sich hoffentlich im Juli 2017 ändern, wenn die Übergangsregelungen zur Vorratsdatenspeicherung wegfallen“, erklärt Klughardt. Derzeit konzentrieren sich die Ermittler auf Täter, die über einen längeren Zeitraum online sind. Das ist vor allem bei Chats, Foren und Filesharingsystemen der Fall. Letztere nutzen die Pädosexuellen, um kinderpornografisches Bildmaterial herunterzuladen und gleichzeitig auch anderen Interessierten anzubieten. Damit funktioniert die Verbreitung noch schneller. Die Täter machen sich doppelt strafbar.

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