Archiv
Pflichten bei Eis und Schnee
Wer muss wann wo räumen und streuen
In diesem Jahr begann der Winter mit heftigen Schneefällen, vor allem in Süddeutschland. Doch wer ist in der Verantwortung, um Straßen und Gehwege freizuschaufeln oder zu streuen? Der ADAC informiert auf seiner Seite, wer wann handeln muss und wer bei einem Unfall haftet. Grundsätzlich sind Bundesländer, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden für den Winterdienst auf den Straßen zuständig. So müssen zum Beispiel die Gemeinden wichtige Kreuzungen, Durchgangsstraßen und Fußgängerwege freiräumen und dort streuen. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass alle Wege und Wege immer frei sind. Grundstückseigentümer oder Vermieter sind dazu verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die Wege auf ihrem Privatgrundstück und davor zu räumen sowie zu streuen. Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland jedoch regional unterschiedlich geregelt und dies wird in der jeweiligen Gemeindesatzung festgehalten.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Gefälschte Schreiben von türkischen Gerichten im Umlauf[mehr erfahren]
Bayernweite Präventionskampagne gestartet[mehr erfahren]
Gewerkschaft der Polizei erstmals beteiligt Am 17. November...[mehr erfahren]
Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Achten Sie beim Krankenhausaufenthalt auf Ihre Wertsachen
Immer wieder berichten Patienten nach Aufenthalten in Krankenhäusern...[mehr erfahren]
Die Online-Datenbank Securius des BKA
Wenn die Polizei eine Diebesbande fasst oder Hausdurchsuchungen bei...[mehr erfahren]
Vom Pflastertrick bis zur stabilen Seitenlage
Je früher man weiß, wie man sich in einer Notsituation verhält, desto...[mehr erfahren]