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26.04.2023

Praxisfern und prinzipiell nicht kontrollierbar

© Ademoeller, fotolia

GdP zu den Plänen der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung

Sven Hüber und Alexander Poitz, stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, haben die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Legalisierung von Cannabis aus Sicht der Polizeipraxis negativ bewertet. Sven Hüber erläuterte gegenüber n-tv, welche Folgen die Neuregelung für die Polizistinnen und Polizisten hätte: „Als Polizei müssen wir ermitteln, ob Cannabis legal oder illegal angebaut worden ist. Auch, ob angebaute und in den Verkehr gebrachte Mengen zulässig sind. Zudem befürchten wir negative Wirkungen auf das Verkehrsunfallgeschehen.“ Hüber unterstrich, dass die Abgabe von Betäubungsmitteln wie Cannabis an Minderjährige weiterhin eine Straftat bleiben müsse. „Was wir bis jetzt von den Plänen wissen, ist praxisfern und prinzipiell nicht kontrollierbar, sagte Poitz dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Für die Polizei ergebe sich keine nennenswerte Arbeitsentlastung. Völlig unklar sei, wie der Besitz von exakt drei Pflanzen überprüft werden solle. Eine polizeirechtliche Grundlage für das Zählen von Cannabis-Blumentöpfen in Privatwohnungen werde es sicherlich nicht geben. Ein Vollzugsdefizit sei ebenso bei der Kontrolle der legalen Menge von 25 Gramm des Stoffes mehr als wahrscheinlich.

 

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