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Deutschland, nein danke?
Reichsbürger und Selbstverwalter missachten die staatliche Ordnung
Für Reichsbürger ist Deutschland kein souveräner Staat
© DanielMendler/stock.adobe.com
Sie stellen sich Fantasieausweise aus und verweigern das Zahlen von Steuern, kommunaler Gebühren, Abgaben oder Bußgeldern: Für sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist Deutschland kein souveräner Staat und sie erkennen seine Autorität nicht an. Das stellt nicht nur Verwaltungsangestellte und Einsatzkräfte der Polizei vor große Herausforderungen, sondern das kann unter Umständen auch für unbeteiligte Dritte gefährlich werden – vor allem dann, wenn die „Reichsbürger“ Waffen besitzen. Die Corona-Pandemie hat dieser extremistischen Szene einen großen Zulauf beschert.
Bankgeschäfte in einer Bäckerei
Im April 2022 warnte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen die Bürger vor der Eröffnung einer Filiale der „GK GemeinwohlKasse“ in einer Bäckerei in Dresden-Laubegast. Die Aktivitäten dieser vermeintlichen Bank werden der Reichsbürgerszene zugerechnet. „Konkret handelt es sich hier um die verfassungsfeindliche Bestrebung ‚Königreich Deutschland‘, die bislang noch nicht im Freistaat Sachsen in Erscheinung getreten war. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat dem selbsternannten ‚König‘ dieses ‚Königreichs‘, Peter Fitzek, derartige Bankgeschäfte mehrfach untersagt“, erklärt LfV-Präsident Dirk-Martin Christian. Kunden, die bei ihrem vertrauten Bäcker Brot und Kuchen kaufen, würden nebenbei mit der Ideologie der Reichsbürgerszene konfrontiert. Das Landesamt warnt davor, bei dieser Bank Konten zu eröffnen oder Geld anzulegen. Die Bank verfügt über keine Lizenz und die Gefahr eines Totalverlustes der Einlagen ist extrem hoch. Dieser kuriose Fall ist nur ein Beispiel für die Aktivitäten der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene, die im letzten Jahr noch einmal deutlich angewachsen ist. Der Anstieg ist vor allem auf die Proteste gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen zurückzuführen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechnet dieser Szene in seinem Jahresbericht für 2021 rund 21.000 Personen zu. Im Jahr davor waren es noch 1.000 weniger.
Sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften
Eine klare Unterscheidung zwischen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ ist kaum möglich. Die „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf ein von ihnen ganz unterschiedlich definiertes historisches „Deutsches Reich“ ab. „Selbstverwalter“ wiederum fühlen sich dem Staat gänzlich nicht zugehörig. Sie behaupten, sie könnten durch eine Erklärung aus dem Staat austreten und seien deshalb nicht an dessen Gesetze gebunden. Oft berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich ermögliche, aus der Bundesrepublik Deutschland aus- und in eine „Selbstverwaltung“ einzutreten. Manche markieren ihr Wohnanwesen, um ihren angeblich souveränen Verwaltungsraum zu kennzeichnen und verteidigen diesen bisweilen – unter Berufung auf ein Widerstandsrecht – gewaltsam. In Sachsen plant die Reichsbürgerbewegung „Königreich Deutschland“ sogar die Errichtung von „Gemeinwohldörfern“. Laut sächsischem Landesamt für Verfassungsschutz sucht die Gruppierung konkret nach Grundstücken ab einer Größe von fünf Hektar mit Wald und Freiflächen für Landwirtschaft sowie Wasserzuläufen. Die Grundstücke werden meist über Strohmänner von Privatpersonen erworben. Vor allem im Erzgebirge und im Landkreis Görlitz sind solche Immobilientransaktionen bekannt geworden. „In den ‚Gemeinwohldörfern‘ sollen den Mitgliedern des ‚Königreichs‘ perspektivisch eine weitgehende Selbstversorgung abseits des nach ihrer Lesart ‚destruktiven Systems der Bundesrepublik Deutschland‘ ermöglicht werden“, erklärt LfV-Präsident Christian. „Mithilfe der neu errichteten ‚Gemeinwohldörfer‘ soll das ‚Staatsgebiet‘ des sogenannten ‚Königreichs‘ erweitert und dessen Strukturen weiter ausgebaut werden. Dies dient nicht nur der Anwerbung neuer Interessenten. Es besteht auch die Gefahr, dass sich weitere extremistische, sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften herausbilden.“
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