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20.05.2020

Rückzahlungen von Soforthilfen

©zimag3/stock.adobe.com

Spam-Mails rund um Corona in Umlauf

Internetbetrüger versenden derzeit E-Mails, die angeblich von der NBank stammen sollen. Darin behaupten sie etwa, der Empfänger hätte von der Bank im Auftrag des Landes Niedersachsen Corona-Soforthilfen erhalten. Diese Zuschüsse müssten dem Finanzamt als zu versteuerndes Einkommen gemeldet werden. Ein Formular dazu sowie eine Rechtsbelehrung befände sich im Anhang der Mail. Der Empfänger wird aufgefordert, das Formular auszufüllen und an die angegebene E-Mail-Adresse zurückzusenden. In der Mail wird zudem betont, dass Falschangaben im Rahmen des Antrags der Fördergelder mit Bußgeld oder Freiheitsstrafe belegt werden können. Widerrechtlich erhaltene Zuschüsse seien gegebenenfalls zurückzuzahlen. Das LKA Niedersachsen betont, dass diese E-Mails nicht von der NBank stammen. Empfänger sollten keinen Kontakt zu den Absendern aufnehmen, keinesfalls das Formular ausfüllen und zurücksenden, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Mail kursiert in abgewandelter Form auch in anderen Bundesländern.

Quelle: LKA Niedersachsen

 

 

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