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20.01.2015

Sicher reisen und einkaufen

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Besserer Opferschutz in der EU

Neue EU-Bestimmungen gewährleisten ab sofort, dass in einem Mitgliedstaat erlassene Kontaktsperren, Schutz- und Verbotsanordnungen schnell und einfach in der gesamten EU anerkannt werden. EU-Bürger, die etwa Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking geworden sind, können sich nun auch bei Reisen außerhalb ihres Heimatlandes sicher fühlen, indem sie die Anordnung, die sie vor dem Aggressor schützt, einfach übertragen. Früher mussten die Opfer komplizierte Verfahren durchlaufen, damit ihre Schutzanordnungen in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wurden, und in jedem Land ein anderes Bescheinigungsverfahren beantragen.

Außerdem gelten neue Vorschriften, um grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten leichter beizulegen. So sind in einem Mitgliedstaat erlassene gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen nun überall in der EU sofort vollstreckbar. Das schwerfällige zwischengeschaltete „Exequaturverfahren“ wird abgeschafft. Verbraucher genießen jetzt außerdem einen besseren Schutz, wenn sie bei Händlern aus Nicht-EU-Ländern einkaufen, die Waren in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen. Nach den neuen Vorschriften kann der Verbraucher bei solchen Streitigkeiten das Gericht in seinem Wohnsitzland anrufen. Ein Gerichtsverfahren im Drittland bleibt den Betroffenen somit erspart.

Quelle: Europäische Kommission

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