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24.02.2023

Sicherheit auf Geschäftsreisen

IT-Ausstattung absichern

Smartphones und Laptops gehören heute zur Grundausstattung von Geschäftsreisenden. Doch das Risiko von Verlust oder Diebstahl der IT-Ausstattung ist in einigen Reiseländern groß. Außerdem sollte man immer damit rechnen, dass versucht wird, Geschäftsgeheimnisse auszuspionieren. Es gibt Staaten, in denen sogar davon ausgegangen werden muss, dass von regierungsamtlicher Seite Wirtschaftsspionage betrieben wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt auf seiner Webseite Tipps, wie IT-Technik auf Reisen sicher genutzt werden kann. Dazu gehört, dass nur die Technik mitgeführt werden sollte, die unbedingt notwendig ist. Es kann sogar sinnvoll sein, dass Unternehmen den Reisenden spezielle Geräte zur Verfügung stellen. Sie enthalten dann beispielsweise nur Dokumente und Applikationen, die für die konkrete Geschäftstätigkeit benötigt werden. Für die Nutzung der Geräte während der Reise empfiehlt das BSI eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die nicht nur für Geschäftsleute gelten. Dazu gehört die Verwendung von sicheren Passwörtern und – wenn möglich – die Einrichtung von Zwei-Faktor-Autorisierungen. Außerdem sollte eine Verbindung ins Internet etwa in Cafés oder auf Flughäfen nur über geschützte Mobile Netzwerke und Hotspots erfolgen. Die Geräte sollten niemals unbeaufsichtigt bleiben, auch nicht im eigenen Hotelzimmer. Wenn fremde, öffentlich zugängliche Computer genutzt werden, sollte man immer darauf achten, alle zwischengespeicherten Informationen wie etwa den Browserverlauf zu löschen.

Private Abstecher sollte man in unsicheren Ländern vermeiden

© イマイ ジロー/stock.adobe.com

Trennung von beruflichen und privaten Aktivitäten

Grundsätzlich genießen Geschäftsreisende durch die gesetzliche Unfallversicherung einen Schutz für die Dauer ihrer Reise. Doch das gilt nur für die Zeit, in der man konkret für die Firma unterwegs ist. Bei privaten, rein persönlichen Aktivitäten erlischt dieser Versicherungsschutz. Das Sozialgericht in Wiesbaden wies beispielsweise die Klage des Mitarbeiters einer Fluggesellschaft ab, der nach dem gemeinsamen Abendessen mit seinen Kollegen noch alleine eine Kneipe aufsuchte. Auf dem Nachhauseweg wurde er Opfer eines Raubüberfalls und dabei verletzt. Nach Meinung des Mitarbeiters handelte es sich hier um einen Dienstunfall, für den der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft greife. Das sah das Gericht allerdings anders, da der Kneipenbesuch nicht betriebsbedingt, sondern rein privater Natur gewesen sei.

Verantwortung der Unternehmen

Wenn sie ihre Mitarbeitenden auf Geschäftsreise schicken, sind die Unternehmen in der Verantwortung, für Vorbereitung und Schutz zu sorgen. Die EU-Kommission plant, die Fürsorgepflichten für Firmen zu verschärfen und orientiert sich dabei am sogenannten „Corporate Manslaughter and Homicide Act“ in Großbritannien. Danach können sich Verantwortliche in Unternehmen strafbar machen, wenn sie die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden grob fahrlässig vernachlässigen. Für Geschäftsreisen bedeutet das etwa, dass vom Unternehmen ausreichende Informationen für das Reiseland bereitgestellt werden oder dass automatisch Kranken-, Gepäck- und Unfallversicherungen abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollten für den Notfall Ablaufpläne, Tracking-Tools und Notfallnummern eingerichtet sein. Kleinere oder mittelständische Unternehmen, die den Aufwand scheuen oder schlicht mit der Organisation von Geschäftsreisen in Risikogebiete überfordert sind, können sich von spezialisierten Reiseagenturen unterstützen lassen. Große Versicherungsunternehmen bieten neben standardisierten Reise- und Gepäckversicherungen auch persönliche Service-Dienste an: Sie verfügen beispielsweise über eine durchgehend besetzte Hotline, helfen beim Verlust von Reisepapieren, organisieren einen Krankenrücktransport oder vermitteln einen Anwalt.

TE (24.02.2022)

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