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08.06.2015

Sicherheit in Arztpraxen

Einbruchhemmende Türen können vor Diebstahl schützen

© CC-Verlag

Technik als Hilfsmittel

Ergänzend zu den genannten mechanischen Sicherheitsmaßnahmen können auch technische Schutzvorkehrungen Sinn machen. Alarmanlagen melden etwa ein unbefugtes Eindringen frühzeitig und haben offen angebracht eine abschreckende Wirkung. Bei Arztpraxen in allein stehenden Häusern kann auch eine Videoanlage sinnvoll sein. Dadurch kann man sich aus den Praxisräumen einen Eindruck davon verschaffen, wer das Grundstück betritt oder an der Tür steht. Automatisch geschaltete Bewegungsmelder, die für Licht an der Hausaußenseite sorgen, sind ebenfalls ein wirkungsvolles Mittel der Einbruchsprävention. Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen muss nur beachtet werden, dass die individuelle Situation der Räumlichkeiten genau berücksichtigt wird. Denn jedes Haus oder jede Immobilie hat ihre besonderen Schwachstellen. Ärzte sollten sich deshalb bei einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in ihrer Nähe informieren, welche technischen und mechanischen Schutzvorkehrungen für ihre Praxis sinnvoll sind. 

Wie verhalte ich mich im Ernstfall?

Sollten Sie einmal in die Situation geraten, einem Einbrecher gegenüber zu stehen, sollten Sie folgendes beachten:

  • Bleiben Sie ruhig und gehen Sie kein Risiko ein – Sie können nicht wissen, ob der Täter Ihnen gegenüber gewalttätig wird.
  • Prägen Sie sich wichtige Erkennungsmerkmale des Täters wie Größe, Kleidung, Haar- und Augenfarbe, Sprache etc. und sonstige Auffälligkeiten gut ein.
  • Folgen Sie den Anweisungen des Täters. Informieren Sie – sobald dies gefahrlos möglich ist – die Polizei. 

Einbruchschutz

Auf unserem Präventionsportal finden Sie eine Datenbank mit Fachanbietern aus dem Bereich Einbruchsschutz , die Ihnen bei der Sicherung Ihrer Praxis behilflich sein können. 

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