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Wanzen im Wohnzimmer
Tipps für den richtigen Umgang mit sprachgesteuerten Lautsprechern:
- Die Leuchte auf Amazons „Echo“-Geräten blinkt blau, wenn Spracheingaben getätigt werden. Die Leuchte schaltet hingegen auf Rot, wenn das Gerät auf Knopfdruck ausgeschaltet wird. Die Mikrofone sollen dann ebenfalls vom Strom getrennt sein.
- Besitzer eines smarten Gerätes sollten die Aufnahmefunktion deaktivieren, wenn Besuch ins Haus kommt.
- Gespeicherte Suchen lassen sich mit der Alexa-App chronologisch auflisten und löschen. Davon rät der Hersteller jedoch ab, da der digitale Assistent nur mit möglichst vielen Informationen hilfreich sei.
- Da es in einzelnen Fällen versehentliche Bestellungen per Zuruf über Amazons Sprachassistenzsystem „Alexa“ gegeben hat, bietet der Lautsprecher auch eine Funktion, um die Einkaufsoption zu deaktivieren.
Was Verbraucher beachten sollten
„Der Markt für sprachgesteuerte Lautsprecher ist in Deutschland noch relativ jung. Daher sollten wir kritische Aspekte beim Thema Datenschutz möglichst frühzeitig und offen kommunizieren, um die Verbraucher dafür zu sensibilisieren“, rät die Expertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Indem auf Schwachstellen hingewiesen wird, erhalten die Hersteller die Chance zur Nachbesserung. Elbrecht wünscht sich vor allem von den Herstellern mehr Transparenz bei der Verwendung von persönlichen Daten. Die Verbraucher sollten sich zunächst darüber informieren, was in den Datenschutzregelungen des Herstellers steht. Für die Datenverarbeitung wird eine informierte Einwilligung der Nutzer vorausgesetzt. Sollten sich Familienmitglieder oder Gäste im Haus befinden, könnten sich diese, etwa durch Amazons „Alexa“, in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen. Besitzer sollten das Gerät entweder vorübergehend ausschalten oder im Zweifel auf einen sprachgesteuerten Lautsprecher hinweisen. In Büros und Verwaltungen sollten sprachgesteuerte Lautsprecher am besten überhaupt nicht eingesetzt werden. Gespräche Dritter könnten von den Geräten aufgenommen und übermittelt werden. Zudem könnten vertrauliche Angelegenheiten aufgezeichnet werden.
AL (26.05.2017)
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