Archiv
Straßenverkehr: Auch Fußgängern drohen Bußgelder
Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung
Es ist nur wenig bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur für den motorisierten Verkehr und den Fahrradverkehr Bußgelder vorsieht, sondern auch für das Fehlverhalten von Fußgängern. Wer bei Rot über die Ampel geht, muss zum Beispiel fünf Euro zahlen. Wer die Straße nicht auf dem kürzesten Weg und an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, ist ebenfalls mit fünf bis 10 Euro dabei. Auch wer am Rand von Landstraßen rechts statt links läuft, muss mit fünf Euro Strafe rechnen. Zur Verhaltensänderung werden diese Bagatellstrafen wenig beitragen – dies muss durch Präventionsarbeit geleistet werden. Eine Verhaltensänderung geschieht auch durch persönliche Betroffenheit, wenn man etwa aufgrund eigener Unvorsichtigkeit zum Unfallopfer geworden ist.
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP fordert präventive Integrationsmaßnahmen[mehr erfahren]
Gefälschte Schreiben von türkischen Gerichten im Umlauf[mehr erfahren]
Bayernweite Präventionskampagne gestartet[mehr erfahren]
Gewerkschaft der Polizei erstmals beteiligt Am 17. November...[mehr erfahren]
Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
„Legalisierung ist die Kapitulation vor dem Problem“
Armin Aumüller kennt das Münchener Drogenmilieu wie kaum ein anderer....[mehr erfahren]
Achten Sie beim Krankenhausaufenthalt auf Ihre Wertsachen
Immer wieder berichten Patienten nach Aufenthalten in Krankenhäusern...[mehr erfahren]
Vom Pflastertrick bis zur stabilen Seitenlage
Je früher man weiß, wie man sich in einer Notsituation verhält, desto...[mehr erfahren]