Archiv

< Kampf gegen Überdosierung und Verunreinigungen
18.07.2023

Straßenverkehr: Auch Fußgängern drohen Bußgelder

Bildnachweis: © Starpics/stock.adobe.com

Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung

Es ist nur wenig bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur für den motorisierten Verkehr und den Fahrradverkehr Bußgelder vorsieht, sondern auch für das Fehlverhalten von Fußgängern. Wer bei Rot über die Ampel geht, muss zum Beispiel fünf Euro zahlen. Wer die Straße nicht auf dem kürzesten Weg und an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, ist ebenfalls mit fünf bis 10 Euro dabei. Auch wer am Rand von Landstraßen rechts statt links läuft, muss mit fünf Euro Strafe rechnen. Zur Verhaltensänderung werden diese Bagatellstrafen wenig beitragen – dies muss durch Präventionsarbeit geleistet werden. Eine Verhaltensänderung geschieht auch durch persönliche Betroffenheit, wenn man etwa aufgrund eigener Unvorsichtigkeit zum Unfallopfer geworden ist.

 

 

Weitere archivierte Kurznachrichten

05.01.2016

BZgA-Online-Datenbank überarbeitet[mehr erfahren]

05.01.2016

GdP-Kampagne „Auch Mensch“ neu aufgelegt[mehr erfahren]

21.12.2015

Feuerwerkskörper nur in Deutschland kaufen![mehr erfahren]

21.12.2015

Außengrenzen gemeinsam sichern[mehr erfahren]

08.12.2015

Weihnachtsbaum sicher transportieren[mehr erfahren]

08.12.2015

Bodycams für Polizei bundesweit einführen[mehr erfahren]

17.11.2015

Wettbewerb „Unterwegs – aber sicher!“[mehr erfahren]

02.11.2015

Kriminelle missbrauchen mTAN-Verfahren[mehr erfahren]

02.11.2015

„Gute Wege zur guten Arbeit“[mehr erfahren]

02.11.2015

Illegale Grenzübertritte werden zunehmen[mehr erfahren]

20.10.2015

Polizei Köln warnt vor gefälschten 20-Euro-Scheinen[mehr erfahren]