Archiv
Straßenverkehr: Auch Fußgängern drohen Bußgelder
Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung
Es ist nur wenig bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur für den motorisierten Verkehr und den Fahrradverkehr Bußgelder vorsieht, sondern auch für das Fehlverhalten von Fußgängern. Wer bei Rot über die Ampel geht, muss zum Beispiel fünf Euro zahlen. Wer die Straße nicht auf dem kürzesten Weg und an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, ist ebenfalls mit fünf bis 10 Euro dabei. Auch wer am Rand von Landstraßen rechts statt links läuft, muss mit fünf Euro Strafe rechnen. Zur Verhaltensänderung werden diese Bagatellstrafen wenig beitragen – dies muss durch Präventionsarbeit geleistet werden. Eine Verhaltensänderung geschieht auch durch persönliche Betroffenheit, wenn man etwa aufgrund eigener Unvorsichtigkeit zum Unfallopfer geworden ist.
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP und niederländische Polizeigewerkschaft warnen vor Krawallen[mehr erfahren]
Bundesregierung verabschiedet Cyber-Sicherheitsstrategie[mehr erfahren]
UDV empfiehlt elektronische Abbiegeassistenten [mehr erfahren]
GdP befürwortet Aachener Vereinbarung[mehr erfahren]
Info-Portale bieten vielfältige Hilfsangebote[mehr erfahren]
GdP: Aktive Behinderung der Rettungskräfte nicht tolerieren[mehr erfahren]
„Schule gegen sexuelle Gewalt“[mehr erfahren]
Neue Plakatmotive „Weil Leben schön ist“ gehen an den Start[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Das Ausmaß des Problems wurde lange verkannt
Die Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Lehrkräfte hat sich nach einem...[mehr erfahren]
Eine Initiative für mehr Sicherheit in der Schule
Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr...[mehr erfahren]
Maßnahmen gegen Online-Attacken
Cybermobbing oder Cyberbullying, also das Schikanieren per E-Mail,...[mehr erfahren]