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Stürmische Zeiten
Welche Versicherung haftet?
Orkanartige Böen mit Starkregen – die beiden Sturmtiefs „Sabine“ und „Viktoria“ haben in ganz Deutschland Schäden angerichtet. „Wichtig ist, diese der richtigen Versicherung zu melden und auch schnell zu handeln“, so Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Schäden müssen der Versicherung umgehend und wahrheitsgetreu mitgeteilt werden. „Mit Fotos oder Video sollte man Schäden möglichst detailliert festhalten“, sagt der Experte. Das weitere Vorgehen sollte man am besten mit dem Versicherer absprechen. Grundsätzlich gilt: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat werden ein Fall für die Hausratversicherung. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert oder andere Spuren hinterlassen, kommt in der Regel die KFZ-Kaskoversicherung dafür auf. Für bestimmte Schäden durch Naturereignisse tritt allerdings nur eine sogenannte Elementarschadenversicherung ein. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch Hochwasser oder Starkregen. „Immobilienbesitzer sollten im Hinblick auf künftige Naturereignisse in ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken nachsehen, ob auch die Elementarschäden erwähnt sind“, rät Sascha Straub. Welche Versicherung gegen welche Schäden schützt und welche Einschränkungen es gibt, zeigt eine Übersicht auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
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