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23.12.2014

Synthetische Drogen eindämmen

© VRD, fotolia

„Legal Highs“ werden verboten

Der Bundesrat hat Ende November einer Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zugestimmt: Mit ihr werden 32 neue psychoaktive Substanzen (NPS), so genannte „Legal Highs“, nach Maßgabe des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verboten. Bei den Substanzen handelt es sich um synthetische Cannabinoide und Cathinone, die zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Stoffen ausmachen. Der Umgang mit ihnen ist zukünftig strafbar. „Um den Wettlauf gegen immer neue, nur wenig veränderte psychoaktive Substanzen zu gewinnen, arbeiten wir derzeit zusammen mit den fachlich zuständigen Bundesministerien mit Hochdruck an einer umfassenden und wasserdichten gesetzlichen Regelung. Ziel ist es dabei, die Verbreitung und Verfügbarkeit und damit den gefährlichen Konsum der nicht auf ihre Inhaltsstoffe deklarierten aber hochgefährlichen Kräutermischungen, Badesalze oder Raumlufterfrischer zu unterbinden“, erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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