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Ungültige AGB
Facebook verstößt gegen Datenschutzrecht
Facebook verstößt mit Voreinstellungen zur Privatsphäre und einem Teil seiner Geschäftsbedingungen gegen Verbraucher- und Datenschutzrecht. Dazu gehören eine Klausel zur Nutzung des Profilbilds für kommerzielle Zwecke sowie die voreingestellte Aktivierung eines Ortungsdienstes, der Chat-Partnern den Aufenthaltsort verrät. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der vzbv darf zudem bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerichtlich vorgehen. „Nicht zum ersten Mal wird Facebook wegen des sorglosen Umgangs mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer verurteilt“, sagt Heiko Dünkel vom Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Das Kammergericht hat dabei klargestellt, dass Verbraucherzentralen gegen Verstöße gegen die DSGVO vorgehen können.“ Mit seiner Klage hatte der vzbv insgesamt 26 Einzelverstöße beanstandet. Das Kammergericht folgte der Rechtsauffassung des Verbandes in vielen Punkten. So untersagte das Gericht auch eine Reihe von Geschäftsbedingungen, etwa eine Klausel, die besagt, dass sich Nutzer schon vorab mit allen künftigen Änderungen der Facebook-Datenrichtlinie einverstanden erklären. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, steht unter www.vzbv.de als PDF zum Download bereit.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb)
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