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Urlaub buchen trotz Corona
Trügerischer Storno-Schutz bei Ferienunterkünften
„Corona-Schutz“, „Vertrauensgarantie“, „Sicherheit für den Fall der Fälle“: So werben vor Ostern zahlreiche Vermittlungsportale von Ferienunterkünften. Diese Versprechen lassen Verbraucherinnen und Verbraucher glauben, gegen alles Mögliche geschützt zu sein: vor Corona-Einreisebeschränkungen, bei Erkrankung, bei Stornierung der Unterkunft oder wegen Corona-bedingtem Flugausfall. Reisende gehen folglich davon aus, das gesamte oder wenigstens einen Teil des bezahlten Geldes zurückerhalten zu können. Die Erfahrung des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) zeigt jedoch, dass der beworbene Schutz nicht immer greift. Oft werde Reisenden mitgeteilt, dass nicht alle Kriterien erfüllt seien, um das Geld zurückzubekommen. Auch gibt es Fälle, in denen alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Plattform aber dennoch nichts erstatten will. Madeline Schillinger, Juristin beim EVZ Deutschland, warnt deshalb: „Lassen Sie sich nicht von Werbeversprechen blenden. Und lesen Sie auf jeden Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Denn dort sind die Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit der Schutz greift.“ Der beste Schutz vor unvorhergesehen Ereignissen sei die Buchung einer Unterkunft mit flexiblen Stornobedingungen. Außerdem empfiehlt das EVZ, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Weitere Infos gibt es auf der EVZ-Webseite.
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