Archiv

< Zerschlagung der Botnetz-Infrastruktur Avalanche
11.12.2016

Ein anzügliches Plakat kann ausreichen

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Vor allem Frauen werden Opfer von Belästigung im Job

© Dan Race, fotolia

 

„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt. Doch auch Männer sind von sexueller Belästigung im Job betroffen, auch wenn dies weitaus seltener vorkommt. Anita Eckhardt, Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), erklärt, wo sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt und wie sich Betroffene dagegen wehren können.

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter

Die Polizeikommissariate „Kriminalprävention und Opferschutz“ beschäftigen sich präventiv mit Formen sexueller Gewalt, etwa in Form von Selbstbehauptungskursen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, § 3 Abs. 4) definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Sie äußert sich nicht nur in Worten: Auch ein anzügliches Plakat im Büro kann als Form der Belästigung gelten, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt“, klärt Anita Eckhardt auf. Darüber hinaus findet Belästigung oft auf verbaler Ebene statt, zum Beispiel durch Kommentare zum Aussehen der Person oder durch Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. „Aber es kommt natürlich auch zu körperlichen Formen wie ungewollten sexuell bestimmten Berührungen oder zu strafrechtlich relevanten Taten wie beispielweise zu einer Nötigung oder Vergewaltigung“, so die Expertin. Die Folgen für die Opfer können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen oder körperlichen Symptomen wie Bauchschmerzen oder Übelkeit. Aus Arbeitgebersicht besteht zudem das Problem, dass die betroffenen Personen nicht mehr so leistungsstark wie zuvor sind. Häufig kommt es zu einer Vermeidungshaltung bei der Arbeit und einem höheren Krankenstand. „Es kann sogar so weit gehen, dass eine Frau ihren Job kündigt oder sich versetzen lässt, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte“, führt Eckhardt weiter aus.

.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

20.04.2022

Zu Fuß ist es sicherer als im Auto[mehr erfahren]

20.04.2022

Neue Erklärvideos zu „Predictive Policing“[mehr erfahren]

05.04.2022

Bildungsministerium startet Initiative für Jugendliche[mehr erfahren]

05.04.2022

Neues KI-Tool spürt Fahrradieben nach[mehr erfahren]

05.04.2022

Journalistin ist neue Beauftragte der Bundesregierung[mehr erfahren]

22.03.2022

Trügerischer Storno-Schutz bei Ferienunterkünften[mehr erfahren]

22.03.2022

BSI warnt vor Kaspersky-Software[mehr erfahren]

22.03.2022

GdP unterstützt Aktionsplan des BMI[mehr erfahren]

08.03.2022

Auch Rauchmelder sollten gereinigt werden[mehr erfahren]

08.03.2022

Kriminelle missbrauchen Ukraine-Krieg[mehr erfahren]

08.03.2022

Erste Unfallbilanz für 2021 veröffentlicht[mehr erfahren]

21.02.2022

Webshop-Betreiber beeinflussen Rezensionen[mehr erfahren]

21.02.2022

Schulprojekt „Klar bleiben“ startet wieder[mehr erfahren]

21.02.2022

Vorsicht vor “SharePoint Email Scam”[mehr erfahren]

08.02.2022

Neue Video-Reihe mit Ex-Schiri Bibiana Steinhaus-Webb[mehr erfahren]

08.02.2022

DAK-Kampagne „bunt statt blau“ startet zum 13. Mal[mehr erfahren]