Archiv

< Zerschlagung der Botnetz-Infrastruktur Avalanche
11.12.2016

Ein anzügliches Plakat kann ausreichen

Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Vor allem Frauen werden Opfer von Belästigung im Job

© Dan Race, fotolia

 

„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt. Doch auch Männer sind von sexueller Belästigung im Job betroffen, auch wenn dies weitaus seltener vorkommt. Anita Eckhardt, Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), erklärt, wo sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt und wie sich Betroffene dagegen wehren können.

Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter

Die Polizeikommissariate „Kriminalprävention und Opferschutz“ beschäftigen sich präventiv mit Formen sexueller Gewalt, etwa in Form von Selbstbehauptungskursen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, § 3 Abs. 4) definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Sie äußert sich nicht nur in Worten: Auch ein anzügliches Plakat im Büro kann als Form der Belästigung gelten, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt“, klärt Anita Eckhardt auf. Darüber hinaus findet Belästigung oft auf verbaler Ebene statt, zum Beispiel durch Kommentare zum Aussehen der Person oder durch Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. „Aber es kommt natürlich auch zu körperlichen Formen wie ungewollten sexuell bestimmten Berührungen oder zu strafrechtlich relevanten Taten wie beispielweise zu einer Nötigung oder Vergewaltigung“, so die Expertin. Die Folgen für die Opfer können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen oder körperlichen Symptomen wie Bauchschmerzen oder Übelkeit. Aus Arbeitgebersicht besteht zudem das Problem, dass die betroffenen Personen nicht mehr so leistungsstark wie zuvor sind. Häufig kommt es zu einer Vermeidungshaltung bei der Arbeit und einem höheren Krankenstand. „Es kann sogar so weit gehen, dass eine Frau ihren Job kündigt oder sich versetzen lässt, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte“, führt Eckhardt weiter aus.

.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.06.2021

Kindliche Gewaltopfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik[mehr erfahren]

18.05.2021

BKA veröffentlicht Bundeslagebild Cybercrime 2020[mehr erfahren]

18.05.2021

Wie schütze ich mein Kind?[mehr erfahren]

18.05.2021

VR-Brillen für die Verkehrsunfallprävention[mehr erfahren]

04.05.2021

Keine Bilder von Impfpass-Einträgen posten![mehr erfahren]

04.05.2021

Neue Regelungen für Reifen-Kennzeichnung[mehr erfahren]

04.05.2021

Viele Fake-Shops im Netz[mehr erfahren]

19.04.2021

Betrüger nutzen Konto zur Geldwäsche[mehr erfahren]

19.04.2021

Schadsoftware über WhatsApp-Nachrichten verbreitet[mehr erfahren]

09.04.2021

Vor dem Saisonstart die Einsatzbereitschaft der Maschinen überprüfen[mehr erfahren]

09.04.2021

Betrüger könnten dadurch Zugriff auf Bankkonten gewinnen[mehr erfahren]

09.04.2021

Deutschland setzt EU-Regeln in Kraft[mehr erfahren]

15.03.2021

„Ihr Paket wurde verschickt“[mehr erfahren]

15.03.2021

Digitale Einreiseanmeldung immer kostenfrei[mehr erfahren]