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21.12.2018

Weihnachten feiern ohne Risiko

© StefanieBaum/stock.adobe.com

Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen

Ob Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt, die Cocktails bei der Weihnachtsfeier, oder der Sekt an Silvester: Zum Jahresende bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, um Alkohol zu trinken. Doch der regelmäßige Konsum ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern kann auch zum Risiko werden, insbesondere wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Wer ab einem Promillewert von 0,5 ein Kraftfahrzeug führt oder als Fahranfänger gegen das Alkoholverbot am Steuer verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille begeht man bereits eine Straftat. Doch auch das Fahrrad ist im alkoholisierten Zustand nur bedingt eine gute Alternative. Hier liegt die Promillegrenze bei 1,6 Promille. Was viele nicht wissen: Für Fußgänger gibt es eine solche Grenze zwar nicht, dennoch müssen betrunkene Fußgänger, die einen Verkehrsunfall verursachen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und für einen Schaden haften.
Daher ist es in jedem Fall besser, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder ein Taxi zu nehmen beziehungsweise von Anfang an auf alkoholfreie Alternativen zurückzugreifen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat z. B. alkoholfreie Rezepte veröffentlicht, die sich heiß oder kalt genießen lassen.

Quelle: ADAC; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)


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