Archiv

< Rekordmenge sichergestellt
02.03.2021

Welchen Gütesiegeln kann ich trauen?

internet privacy standards (ips) ist ein Gütesiegel, das den Kunden den Datenschutz beim Bestellprozess garantiert

© datenschutz cert GmbH

Vorsicht vor Trittbrettfahrern!

Zahlreiche unseriöse Händler statten ihre Online-Shops illegal mit einem bekannten Gütesiegel aus, um sich das Vertrauen von Kunden zu erschleichen. Teilweise erfinden, Händler auch eigene Siegel, die sehr glaubwürdig und professionell aussehen können. Ob das jeweilige Zertifikat rechtmäßig verwendet wird, kann man ganz leicht durch einen Mausklick auf das jeweilige Siegelemblem überprüfen: Es handelt sich nur dann um ein echtes Siegel, wenn man nach dem Anklicken auf die Webseite des Gütesiegel-Anbieters weitergeleitet wird, wo auch das gültige Prüfzertifikat angezeigt wird. Dieses Zertifikat muss ausdrücklich auf den Shop Bezug nehmen, von dem aus verlinkt wurde. Führt der Link jedoch auf eine beliebige andere Webseite oder kann das Siegel gar nicht erst angeklickt werden, handelt es sich ziemlich wahrscheinlich um eine Fälschung. Umgekehrt ist ein Online-Shop, der über kein Gütesiegel verfügt, nicht automatisch unseriös oder unsicher. Der Grund: Firmen müssen die Überprüfung ihres Online-Shops aktiv beantragen und dafür teilweise hohe Gebühren zahlen. Gerade kleinere Shop-Betreiber können sich das häufig nicht leisten.

Immer ins Impressum schauen

Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, kann man die Seriosität von Online-Händlern zusätzlich im Impressum prüfen. Dort sollten im Idealfall der Name des Unternehmens, die Anschrift mit Straße, Hausnummer und Ort sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner (oder der gesetzliche Vertreter) für den Fall von Abwicklungsproblemen schnell aufzufinden sein. Schwarze Schafe geben solche Daten meist nicht an, nennen eine Briefkasten-Adresse im Ausland oder eine gar nicht existierende Anschrift. Ob eine Adresse und ein Unternehmen wirklich existieren, lässt sich schnell mit einem Kartendienst wie Google Maps herausfinden. Die bloße Angabe eines Postfachs sollte Kunden bereits misstrauisch werden lassen. Auch eindeutige und verständliche Angaben zu Preisen, Versandkosten, dem Bestellablauf und den Zahlungsmöglichkeiten sind unverzichtbar. Werden wichtige Kosten hingegen in kleingedruckten Texten mit Sternchen, unklar formulierten Texten oder erst im letzten Schritt des Bestellablaufs genannt, liegt die Vermutung nahe, dass der Händler betrügerische Absichten haben könnte.

KF (Stand: 26.02.2021)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

03.08.2015

Höhere Strafen bei Hasskriminalität[mehr erfahren]

20.07.2015

Plakataktion „Stummer Zeuge“ des Weißen Rings wird fortgesetzt[mehr erfahren]

20.07.2015

Füße im Auto hochlegen ist gefährlich[mehr erfahren]

20.07.2015

GdP bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs[mehr erfahren]

06.07.2015

Katzentrick führt Senioren hinters Licht[mehr erfahren]

06.07.2015

GdP fordert mehr Kräfte für die Polizei[mehr erfahren]

15.06.2015

Genau mein Fall![mehr erfahren]

15.06.2015

Betrüger missbrauchen Whatsapp[mehr erfahren]

15.06.2015

Schutz von Grenzen wieder ernst nehmen[mehr erfahren]

02.06.2015

Erste Bilanz der Bundespolizei vom G7-Gipfel[mehr erfahren]

02.06.2015

Neues Gesetz für alternative Streitbeilegung geplant[mehr erfahren]

02.06.2015

Gewerkschaft der Polizei (GdP) informiert auf dem 20. Präventionstag[mehr erfahren]

18.05.2015

Aussteller, Vorträge, Diskussionen[mehr erfahren]

18.05.2015

Deutsche Verkehrswacht gibt Tipps[mehr erfahren]

18.05.2015

Hungerpartner und gefährliche Challenges[mehr erfahren]

07.05.2015

Sicherer unterwegs[mehr erfahren]