Archiv

< Rekordmenge sichergestellt
02.03.2021

Welchen Gütesiegeln kann ich trauen?

internet privacy standards (ips) ist ein Gütesiegel, das den Kunden den Datenschutz beim Bestellprozess garantiert

© datenschutz cert GmbH

Vorsicht vor Trittbrettfahrern!

Zahlreiche unseriöse Händler statten ihre Online-Shops illegal mit einem bekannten Gütesiegel aus, um sich das Vertrauen von Kunden zu erschleichen. Teilweise erfinden, Händler auch eigene Siegel, die sehr glaubwürdig und professionell aussehen können. Ob das jeweilige Zertifikat rechtmäßig verwendet wird, kann man ganz leicht durch einen Mausklick auf das jeweilige Siegelemblem überprüfen: Es handelt sich nur dann um ein echtes Siegel, wenn man nach dem Anklicken auf die Webseite des Gütesiegel-Anbieters weitergeleitet wird, wo auch das gültige Prüfzertifikat angezeigt wird. Dieses Zertifikat muss ausdrücklich auf den Shop Bezug nehmen, von dem aus verlinkt wurde. Führt der Link jedoch auf eine beliebige andere Webseite oder kann das Siegel gar nicht erst angeklickt werden, handelt es sich ziemlich wahrscheinlich um eine Fälschung. Umgekehrt ist ein Online-Shop, der über kein Gütesiegel verfügt, nicht automatisch unseriös oder unsicher. Der Grund: Firmen müssen die Überprüfung ihres Online-Shops aktiv beantragen und dafür teilweise hohe Gebühren zahlen. Gerade kleinere Shop-Betreiber können sich das häufig nicht leisten.

Immer ins Impressum schauen

Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, kann man die Seriosität von Online-Händlern zusätzlich im Impressum prüfen. Dort sollten im Idealfall der Name des Unternehmens, die Anschrift mit Straße, Hausnummer und Ort sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner (oder der gesetzliche Vertreter) für den Fall von Abwicklungsproblemen schnell aufzufinden sein. Schwarze Schafe geben solche Daten meist nicht an, nennen eine Briefkasten-Adresse im Ausland oder eine gar nicht existierende Anschrift. Ob eine Adresse und ein Unternehmen wirklich existieren, lässt sich schnell mit einem Kartendienst wie Google Maps herausfinden. Die bloße Angabe eines Postfachs sollte Kunden bereits misstrauisch werden lassen. Auch eindeutige und verständliche Angaben zu Preisen, Versandkosten, dem Bestellablauf und den Zahlungsmöglichkeiten sind unverzichtbar. Werden wichtige Kosten hingegen in kleingedruckten Texten mit Sternchen, unklar formulierten Texten oder erst im letzten Schritt des Bestellablaufs genannt, liegt die Vermutung nahe, dass der Händler betrügerische Absichten haben könnte.

KF (Stand: 26.02.2021)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.05.2015

Bundesweite BZgA-Initiative zur frühen Suchtvorbeugung[mehr erfahren]

07.05.2015

„Wir dürfen uns nicht an Gewalt und Zerstörung gewöhnen“[mehr erfahren]

20.04.2015

Verbraucherzentrale startet Umfrage zu ausländischen Handytarifen[mehr erfahren]

20.04.2015

Auch Spracherkennungs-Software erhöht die Unfallgefahr[mehr erfahren]

20.04.2015

Rechnung an Vereine verhindert keine Gewalttaten[mehr erfahren]

07.04.2015

Zwei Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“[mehr erfahren]

07.04.2015

In vielen Bundesländern gab es mehr Wohnungseinbrüche[mehr erfahren]

16.03.2015

BSI warnt vor gefälschten Versandbestätigungen[mehr erfahren]

16.03.2015

Uni Heidelberg führt Befragung zu sexueller Gewalt durch[mehr erfahren]

16.03.2015

ACE warnt vor Mängeln bei Mietwagen[mehr erfahren]

03.03.2015

Kampagne „Schaust du hin?[mehr erfahren]

03.03.2015

Düsseldorf und Gütersloh testen Warn-App[mehr erfahren]

17.02.2015

GdP fordert lebenslange Stadionverbote für Täter[mehr erfahren]

17.02.2015

Hilfe bei exzessiver Mediennutzung von Jugendlichen [mehr erfahren]

17.02.2015

„Alkohol? Weniger ist besser!“[mehr erfahren]

03.02.2015

330 Strafverfahren wurden bislang eingeleitet[mehr erfahren]