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06.11.2020

Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt

Während des rechtsradikalen Anschlags am Olympia-Einkaufszentrum am 22. Juli 2016 wurde Frau M. durch mehrere Schüsse an den Beinen verletzt. Durch die physischen aber auch die psychischen Verletzungen, die sie an diesem Tag erlitt, ist Frau M. dauerhaft beeinträchtigt. Ihre gesamte Familie war ebenfalls vor Ort und hatte die Ereignisse miterleben müssen. Die Beratungsstelle BEFORE in München begleitet die Betroffenen.

Monitoring von rechter Gewalt

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Beratungsstellen ist auch das unabhängige Monitoring der verschiedenen rechten Gewalttaten. Die Erfassungskriterien der Mitgliedsorganisationen des VBRG orientieren sich dabei am bundeseinheitlichen polizeilichen Definitionssystem „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK – Rechts), nicht zuletzt, um die Taten auch mit denen der Polizeilichen Kriminalstatistik vergleichen zu können. Für das Jahr 2019 wurden in acht Bundesländern mit Beratungsstellen, die am Monitoring beteiligt sind, insgesamt 1.347 rechts, rassistisch und antisemitisch motivierte Angriffe mit 1.982 direkt Betroffenen registriert. „Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst für den gleichen Zeitraum für ganz Deutschland lediglich 759 Gewalttaten im Themenfeld Hasskriminalität Rechts. Unsere Aufgabe ist es, einen differenzierten Überblick über die reale Dimension rechtsmotivierter Gewalt zu geben und dabei auch die Sichtweise der Betroffenen miteinzubeziehen“, erklärt die Expertin. In Brandenburg gibt es daher schon seit einigen Jahren einen regelmäßigen Fallabgleich zwischen dem Landeskriminalamt und der dort zuständigen Beratungsstelle Opferperspektive e. V. „Durch den Abgleich der Taten werden alle Beteiligten für das Thema sensibilisiert. Außerdem erfahren wir von Betroffenen, die sich bislang noch nicht an uns gewendet haben, und denen wir dann Unterstützung anbieten können.“ Auch für andere Bundesländer wünscht sich Heike Kleffner einen intensiveren Austausch mit der Polizei. „Es wäre zum Beispiel hilfreich, wenn die Polizei bei der Anzeigenaufnahme automatisch und konsequent auch auf unsere Beratungsstellen verweisen könnte.“

SBa (Stand: 30.10.2020)

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