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16.01.2021

Der Einsatz von „Section Control“

Ziel von Section Control ist eine verbesserte Verkehrssicherheit

© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com

Viele Autofahrer halten sich ans Tempolimit

Die Ergebnisse nach zwölf Monaten im regulären Messbetrieb zeigen, dass die Anlage den Verkehrsablauf äußerst gut harmonisiert. Auch das abrupte Abbremsen, wie man es vor allem bei punktuellen Blitzern oft beobachten kann, tritt im Bereich der Pilotanlage nun viel seltener auf. „Ein kurzzeitiges Abbremsen macht bei der Abschnittskontrolle keinen Sinn, dafür können aber unbeabsichtigte kleinere Tempoüberschreitungen im Messbereich ausgeglichen werden. Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahme und reduziert die Unfallgefahr auf der Strecke spürbar“, betont Buchheit. So gab es während der Pilotphase keinen einzigen schweren Unfall mehr. Außerdem wurden seit der Inbetriebnahme rund 1.800 Verstöße gezählt, die zur Anzeige gebracht worden sind: „Das ist bei durchschnittlich rund 13.500 Fahrzeugen am Tag relativ wenig und ein Beweis dafür, dass die meisten Verkehrsteilnehmenden sich an die erlaubte Geschwindigkeit halten“, sagt Buchheit.

Verkehrsexperte Thomas Buchheit

© Thomas Buchheit

„Section Control“ ist rechtskonform

Inzwischen konnte auch ein Rechtsstreit um die Abschnittskontrolle auf der B6 geklärt werden. Ein Rechtsanwalt aus Hannover hatte zunächst erfolgreich datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Daher musste die Pilotanlage kurz nach der ersten Inbetriebnahme 2019 wieder abgeschaltet werden. „Die Anlage muss die vorbeifahrenden Fahrzeuge scannen, um den Fahrzeugtyp zu klassifizieren“, erklärt Verkehrsexperte Thomas Buchheit. Außerdem wird jeweils ein Foto vom Kennzeichen am Ein- und Ausgang des Streckenabschnitts gefertigt. „Stellt die Anlage keinen Geschwindigkeitsverstoß fest, werden diese Daten unmittelbar gelöscht! Erst bei einem Verstoß wird eine dritte Kamera ausgelöst, die den Fahrer fotografiert.“ Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Klage auf Grundlage des zwischenzeitlich neu gefassten Niedersächsischen Polizeigesetzes mit der enthaltenen spezifischen Rechtsnorm inzwischen abgewiesen. Eine Revision der Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Der Betrieb von „Section Control“ zur Geschwindigkeitsüberwachung ist somit rechtskonform. Nach dem erfolgreichen Testbetrieb auf der B6 will das Land Niedersachsen den Einsatz an weiteren unfallbelasteten Strecken prüfen. „Auch andere Bundesländer haben schon ein hohes Interesse am Einsatz der neuen Technik signalisiert“, betont Buchheit. Zwar sei die Errichtung solcher Anlagen relativ aufwendig und durchaus kostenintensiv, an geeigneten Strecken hält Thomas Buchheit den Einsatz von „Section Control“ aber für äußerst sinnvoll: „Besonders auf stark befahrenen Strecken oder vor Baustellen kann die Abschnittskontrolle den Verkehr erheblich sicherer machen.“ In Zukunft wäre zudem ein mobiler Einsatz der Technik wünschenswert, sodass man auch im Falle vorübergehender Baustellen oder auf Landstraßen „Section Control“ flexibel auf- und wieder abbauen könnte, meint der Verkehrsexperte: „Als Ergänzung zur stationären Abschnittskontrolle würde das sicherlich einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.“

AL (Stand: 29.01.2021)

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