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11.03.2022

Die Polizei im Einsatz bei „Corona-Spaziergängen“

Hohe Belastung, wenig Anerkennung


In Plauen haben sich am 28. November 2021 rund 900 Teilnehmer an einem „Corona-Spaziergang“ beteiligt (Symbolfoto)

© Tim/stock.adobe.com

 

In den vergangenen Wochen und Monaten trafen sich in immer mehr Städten Gegner der Corona-Politik zu sogenannten „Spaziergängen“, um gegen die von der Regierung verhängten Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen zu protestieren. Für die Polizei stellten sie enorme zusätzliche Herausforderungen dar, denn die unangemeldeten Versammlungen sind im Vorfeld kaum planbar. Matthias Kleine* (Name von der Redaktion geändert) ist bei der Bereitschaftspolizei in Dresden beschäftigt und berichtet im Interview mit PolizeiDeinPartner von seinen Erfahrungen bei einem solchen Einsatz in Sachsen.

Herr Kleine, Sie waren am 28. November 2021 bei einem „Corona-Spaziergang“ im vogtländischen Plauen im Einsatz. Wie hat die Polizei davon erfahren und wie lief dieser Abend ab?

An diesem Abend zogen insgesamt mehr als 900 Personen aus Protest gegen die Kontaktbeschränkungen ungenehmigt durch die Plauener Innenstadt. Dazu aufgerufen wurde in den Sozialen Netzwerken wie Telegram und Facebook. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich zunächst gegen 19 Uhr auf dem Neustadtplatz in mehreren großen Gruppen versammelt und „spazierten“ dann an der Weißen Elster entlang über die Böhlerstraße, dann die Straßberger Straße am Rathaus und schließlich am Wendedenkmal vorbei. Die Polizei war mit rund 70 Kräften vor Ort präsent. Da wir in diesem Fall aufgrund des öffentlichen Aufrufs im Internet Bescheid wussten, konnten wir uns zwar darauf einstellen. Wir wussten allerdingt nicht, wie viele Personen letztendlich erscheinen würden. Für uns Beamte stellt sich in solchen Fällen immer die Frage, inwiefern wir überhaupt handeln dürfen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben oft gezeigt, dass solche Veranstaltungen vergleichsweise glimpflich ablaufen, wenn man die Versammlungsteilnehmer einfach laufen lässt – obwohl laut Sächsischer Corona-Notverordnung zu diesem Zeitpunkt eigentlich nur standfeste Demonstration mit maximal zehn Personen erlaubt waren. Wenn die Lage an diesem Abend allerdings eskaliert wäre, hätte die Polizei sie mit den Kräften, die vor Ort waren, definitiv nicht klären können.

Welche konkreten Aufgaben hatten Sie und Ihre Kollegen bei diesem Einsatz? Inwiefern kam es zu brenzligen Situationen und wie konnte die Polizei darauf reagieren?

Wir haben den kompletten Aufzug begleitet, bis die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende wieder am Neustadtplatz angekommen sind. Dabei war es vor allem unsere Aufgabe, gemäß unseres Raumschutzauftrags darauf zu achten, dass die Demonstrationsteilnehmer ungestört ihre geplante Strecke ablaufen können. Denn in vielen Fällen kommt es bei solchen Veranstaltungen zu Gegendemonstrationen, was an diesem Tag aber zum Glück nicht der Fall war. Um das Geschehen zu dokumentieren und Beweise zu sichern, haben Kolleginnen und Kollegen während der Demonstration Videoaufnahmen gemacht. Da es viele Personen gab, die politische Parolen – darunter zum Beispiel „Frieden, Freiheit, keine Diktatur!“ – gerufen haben, konnten wir mit diesen Aufnahmen später beweisen, dass es sich nicht um einen gewöhnlichen „Spaziergang“, sondern durchaus um einen Aufzug handelte, hinter dem politische Meinungsbildung steht. Zu einer entscheidenden brenzligen Situation kam es schließlich am Neustadtplatz, als die Versammlung eigentlich bereits beendet war. Als die Polizei dabei war, im vordersten Block die Identitäten einiger mutmaßlicher Anführer festzustellen, sind diese Teilnehmer vor den Einsatzkräften weggelaufen. Auf der Alten Elsterbrücke kam es daraufhin zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Polizei und Teilnehmern, die von einer unbeteiligten Person gefilmt und später veröffentlicht wurde. Auch wenn glücklicherweise niemand dabei verletzt wurde, wurde diese Auseinandersetzung in den Medien heiß diskutiert. Das Problem dabei war, dass die Öffentlichkeit dieses Video sah, jedoch nicht die Vorgeschichte kannte. Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde uns daraufhin gewalttätiges Vorgehen vorgeworfen, was aber nicht stimmte. Letztendlich wurden 33 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Notverordnung, eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs sowie eine weitere Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte aufgenommen.

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