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17.04.2019

E-Scooter zugelassen

© bortnikau/stock.adobe.com

GdP warnt vor Sicherheitsrisiken

Noch ist es verboten, in Deutschland mit E-Tretrollern im öffentlichen Raum zu fahren, doch das soll sich bald ändern. Das Bundeskabinett beschloss bereits eine entsprechende Verordnung, die allerdings noch durch den Bundesrat muss. Kritiker warnen jedoch vor erhöhter Unfallgefar bei der Benutzung von Gehwegen.
Oliver Malchow, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), befürchtet darüber hinaus, dass es zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmenden und demnach zu einer weiteren Zuspitzung der schon jetzt hitzigen Lage im innerstädtischen Straßenverkehr kommt. Die Polizei sehe sich seiner Meinung nach außer Stande, künftig auch noch den rollenden E-Verkehr auf den Bürgersteigen zu moderieren und zu kontrollieren. Zudem habe der Gesetzgeber noch nicht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den E-Tretroller-Verkehr geschaffen. Der GdP-Chef empfahl daher, sich wieder auf den Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung zu besinnen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

Quelle: Rheinische Post (RP)


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