EU-weit bargeldlos bezahlen
Neue Zahlungsrichtlinie in Kraft getreten
Seit dem 13. Januar 2018 ist das bargeldlose Bezahlen innerhalb der EU einfacher geworden. Eine neue Zahlungsrichtlinie (PSD 2) definiert, dass für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften sowie Kreditkartenzahlungen keine Extrakosten anfallen. Die Voraussetzung ist, dass sich der Zahlungsdienstleister in Europa befindet (z. B. VISA, Mastercard). Anbieter, die das Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren anwenden, dürfen weiterhin Gebühren erheben (z. B. American Express).
Zudem ist es künftig möglich, Drittanbietern den Zugriff auf das Konto zu erlauben, beispielsweise, um das eigene Zahlungsverhalten auswerten zu lassen. „Verbraucher sollten darauf achten, dass der Zugriff immer nur nach einem sicheren Authentifizierungsverfahren des Kontoinhabers gestattet wird“, empfiehlt Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. „Auch sollten sich die Verbraucher bewusst machen, dass ihre Daten bei den Drittanbietern über lange Zeit gespeichert und auch ausgewertet werden.“
Was sich noch ändert: Mietwagenverleiher, Hotels und andere Anbieter müssen ab sofort die Erlaubnis des Kontobesitzers einholen, wenn sie für einen möglichen Schadensfall auf der Kreditkarte einen Kautionsbetrag blockieren. Zudem wurde die Haftungsgrenze für Schäden durch EC-Karten-Missbrauch – sofern nicht grob fahrlässig gehandelt wurde – von maximal 150 Euro auf 50 Euro herabgesetzt.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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