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30.06.2022

Falsche Hotelbewertungen

Klagen haben wenig Erfolgsaussichten

Bei unwahren oder verleumderischen Abwertungen können Hotels auch bislang schon strafrechtlich gegen den Urheber der Schmähbewertung vorgehen und zivilrechtlich gegen die Bewertungsplattform. Das gehört zu ihrem Reputationsmanagement im Internet. Praktisch wird dann eine Abmahnung und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung angestrebt. Außerdem kann der Verursacher dazu verpflichtet werden, seine falsche Aussage öffentlich zu berichtigen. Auch Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und die eigenen Rechtsanwaltskosten können eingeklagt werden. Doch die Aussicht auf Erfolg ist bislang klein, denn Bewertungsbetrug ist kein Straftatbestand. Deshalb fordert Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in der Wirtschaftswoche, „einen Straftatbestand der ‚massenhaften Verbrauchertäuschung‘ zu schaffen.“ Polizei und Staatsanwaltschaft hätten dann ganz andere Möglichkeiten zu ermitteln. „Bislang ist das Strafrecht aber auf die analoge Welt ausgelegt, wo Dinge wie Bewertungsbetrug keine Rolle spielen“, so Wita. Die Strafverfolgungsbehörden haben allerdings gerade bei kleinen Straftaten, wozu auch Beleidigungen oder Verleumdungen in negativen Bewertungen zählen, einen weiten Ermessenspielraum. Sie werden aber in der Praxis kaum tätig.

Je besser die Reputation des Hotels erscheint, desto mehr wird es gebucht

© Bordinthorn/stock.adobe.com

Auf diese Indizien sollte man achten

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht ausschließlich auf Hotelbewertungen bei einem Portal verlassen, sondern die Bewertungen bei mehreren Buchungs- oder Bewertungsportalen vergleichen. Außerdem erfüllt kein Hotel die Wünsche aller Zielgruppen. Deswegen sollte man bei Unterkünften, die fast ausschließlich Spitzenbewertungen erhalten, skeptisch sein. Es wäre auch sinnvoll zu erfahren, wie alt die Bewertenden sind. Denn eine 25-Jährige legt sicher andere Kriterien an einen Aufenthalt als ein 72-Jähriger. Georg Ziegler, Leiter der Betrugsverfolgung bei Holidaycheck, gab gegenüber der Deutschen Presseagentur ein paar weitere Tipps: „Beim Recherchieren von Bewertungen sollte man vor allem darauf achten, ob und wie sie von Seiten des Portals geprüft wurden. Können Nutzer dort einfach mit wenigen Klicks einen Kommentar hinterlassen? Oder müssen sie vorher umfangreiche Infos angeben, ihre E-Mail-Adresse bestätigen lassen und wird eine Bewertung vor Veröffentlichung geprüft?“ Aus seiner Sicht können die Buchungsportale viel selbst dazu beitragen, dass Fake-Bewertungen erkannt und aussortiert werden: „Je mehr Aufwand ein Portal bei der Qualitätskontrolle betreibt, desto mehr können Sie als Verbraucher davon ausgehen, dass Bewertungen, die Sie dort lesen, authentisch sind. Aber selbst identifizieren, ob es eine Fälschung ist oder nicht, können Nutzer kaum. Dafür sind die Betrüger zu gerissen.“

WL (Stand: 24.06.2022)

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